Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)

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Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB)

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03.03.2010
Unternehmen
In Unternehmen werden mannigfach Personendaten bearbeitet, und zwar sowohl Daten der Mitarbeitenden als auch Kundendaten. Dabei müssen die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes eingehalten werden. Hier finden Sie Erläuterungen zu spezifischen Themen aus der Unternehmenswelt. Bitte beachten Sie aber auch die weiteren Rubriken zum Thema Datenschutz auf der linken Seite (Arbeitsbereich, Technischer Datenschutz, Übermittlung ins Ausland etc.). mehr
03.03.2010
Datenweitergabe im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen
Unternehmensfusionen sind in der Wirtschaft an der Tagesordnung. In den verschiedenen Reorganisations- und Zusammenlegungsprozessen werden Personendaten übertragen und mannigfach bearbeitet. Dabei besteht vor allem das Risiko, dass Unberechtigte Zugriff auf personenbezogene Informationen erhalten, dass zu viele Daten (zu früh oder den falschen Personen) bekannt gegeben werden, oder dass die Personendaten plötzlich zweckentfremdet eingesetzt werden. mehr
03.03.2010
Der betriebliche Datenschutzverantwortliche
Die Revision des Datenschutzgesetzes, in Kraft seit 2008, ermöglicht den Unternehmen die Selbstregulierung. Wenn sie einen Datenschutzverantwortlichen ernennen und den EDÖB darüber informieren, dürfen sie künftig darauf verzichten, ihre Datensammlungen bei uns anzumelden. Position und Person des Datenschutzverantwortlichen müssen jedoch gewissen Kriterien genügen. mehr


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