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Bern, 28.1.2010 - Beleidigungen und Verleumdungen, sexuelle Belästigung oder Mobbing über das Internet sind Phänomene, mit denen zahlreiche Schülerinnen und Schüler in ihrem Leben bereits konfrontiert worden sind. Diese Phänomene illustrieren, wie wichtig es ist, gerade auch im Netz Personendaten nur sehr sparsam preiszugeben. Im Rahmen des 4. Europäischen Datenschutztags informiert der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte an mehreren Veranstaltungen Schüler über die Risiken im Web und gibt ihnen Tipps für einen vernünftigen Umgang mit den eigenen Daten auf den Weg.
Bern, 18.12.2009 - Am Mittwoch hat Google mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Hanspeter Thür vor dem Hintergrund der Klage des EDÖB gegen Google Street View eine Vereinbarung getroffen.
Google und der EDÖB haben sich mit Bezug auf die im Rahmen dieser Klage verlangten vorsorglichen Massnahmen wie folgt geeinigt:
1. Google erklärt sich bereit, bis zur rechtskräftigen Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht keine weiteren in der Schweiz für Street View aufgenommene Bilder in ihrem Online-Dienst Street View oder im Rahmen von anderen Produkten im Internet aufzuschalten.
2. Google verpflichtet sich, ein rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der vorliegenden Sache zu akzeptieren und auf die für Street View getätigten Fotografien der Schweiz anzuwenden, sofern und soweit das Urteil dies verlangen sollte.
3. Google ist dazu berechtigt, auch weiterhin Kamerafahrten in der Schweiz zu unternehmen. Sie erfolgen im Hinblick auf den späteren Ausgang des Gerichtsverfahrens auf eigenes Risiko. Diese Kamerabilder werden im Sinne von Ziffer 1 nicht im Internet aufgeschaltet und verbleiben bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts innerhalb der Google-Gruppe und dürfen nur für nicht personenbezogene Zwecke und Produkte verwendet werden.
4. Anstelle eines bislang monatlichen Intervalls wird Google bei weiteren Kamerafahrten im öffentlichen Raum mindestens eine Woche im Voraus online darüber informieren, in welchen Bezirken oder im Umkreis von welchen Städten Fotografien geplant sind.
5. Der EDÖB betrachtet damit die durch die beantragten vorsorglichen Massnahmen verfolgten Zielsetzungen als erfüllt, weshalb die entsprechenden Massnahmebegehren beim Bundesverwaltungsgericht zurück gezogen werden.
6. Die Rechtspositionen der Parteien im anhängigen Hauptverfahren bleiben durch diese Vereinbarung unberührt.
Peter Fleischer, Datenschutzbeauftragter von Google: «Wir freuen uns darüber, dass wir mit Herrn Thür zu dieser Vereinbarung gekommen sind, unter der wir die Fotografien für Street View weiter fortsetzen können. Wir werden aber bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keine zusätzlichen Bilder in Street View aufschalten.»
Hanspeter Thür, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter: «Mit dieser Vereinbarung werden die von uns mit den vorsorglichen Massnahmen beabsichtigten Ziele vollumfänglich erreicht: Während des Hauptverfahrens werden keine weiteren Bilder aufgeschaltet. Bei Kamerafahrten werden allfällig betroffene Personen rechtzeitig informiert. Google verpflichtet sich weiter, ein rechtskräftiges schweizerisches Gerichtsurteil zu akzeptieren und dies auch auf die bereits im Ausland befindlichen Bilder aus der Schweiz anzuwenden.»
Die Internetplattform «Mieter Check» der Firma Deltavista AG bietet zugangsberechtigten Personen Bonitäts- und Wirtschaftsdaten von potenziellen Mieterinnen und Mietern. Damit soll Vermietern ermöglicht werden, die Angaben von Wohnungsinteressenten zu überprüfen, um das Risiko von Mietzinsausfällen zu minimieren. Nach ersten Anpassungen im Jahr 2008 forderte der EDÖB in seiner Empfehlung vom 16. Dezember 2008 u.a. mehr Transparenz für die Betroffenen, deren Daten im «Mieter Check» bearbeitet werden, und eine Beschränkung sowohl der gelieferten Angaben als auch der Zugriffsberechtigungen. In mehreren Gesprächsrunden nahm Deltavista seither die nötigen Anpassungen des Systems vor. Mit einer Nachkontrolle schloss der Beauftragte nun das Verfahren ab.
Bern, 13.11.2009 - Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür forderte in seiner Empfehlung vom 11. September 2009 von Google verschiedene Massnahmen zum besseren Schutz der Privatsphäre im Online-Dienst Street View. Google hat die Umsetzung dieser Massnahmen mehrheitlich abgelehnt. Deshalb klagt der EDÖB jetzt vor Bundesverwaltungsgericht.
Im seit Mitte August 2009 online geschalteten Dienst Street View sind zahlreiche Gesichter und Autonummern aus Sicht des Datenschutzes nicht genügend unkenntlich gemacht oder werden Betroffene in sensibler Umgebung, z. B. vor Spitälern, Gefängnissen oder Schulen, gezeigt. Aus diesem Grund erliess der EDÖB am 11. September 2009 eine Empfehlung, mit der er Google aufforderte, dem Schutz der Personendaten und der Privatsphäre besser Rechnung zu tragen. Google hat mit Antwortschreiben vom 14. Oktober 2009 die Forderungen in weiten Teilen abgelehnt.
Bereits die Vorinformation von Google an die Adresse des EDÖB war unvollständig: So kündigte Google bspw. an, hauptsächlich Stadtzentren zu fotografieren, stellte in der Folge jedoch viele Städte flächendeckend ins Internet. In Aussenquartieren, wo die Bevölkerungsdichte auf den Strassen rapid abnimmt, ist das einfache Blurring von Gesichtern aber nicht mehr ausreichend. Dies gilt insbesondere angesichts der Zoomfunktion, die es dem Street-View-Benutzer erlaubt, Personen auf dem Bildschirm herauszuisolieren und zu vergrössern.
Auch die Höhe der Kamera auf den Google-Autos, bereits bemängelt in der Empfehlung, ist inadäquat. Dank der Einblicke, die sie über Zäune, Hecken und Mauern gewährt, kann man in Street View mehr sehen als ein gewöhnlicher Passant von der Strasse aus. Damit ist die Privatsphäre in umfriedeten Orten (Gärten, Höfe) nicht mehr gewährleistet.
Aus diesen Gründen hat der EDÖB beschlossen, sein Anliegen weiter zu ziehen und vor Bundesverwaltungsgericht zu klagen. Die Klageschrift finden Sie hier in voller Länge:
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür äussert sich zur Auseinandersetzung um den Online Dienst Google Street View.
Freitag, 13. November 2009, 10.00h
Die neuste Ausgabe von «datum» behandelt unter anderem folgende Themen: Internetfahndung, die Tücken von USB-Sticks und E-Payments, Online-Bewerbungen und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Öffentlichkeitsprinzip.
Bern, 15.10.2009 - Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür hat gestern im Laufe des Nachmittags die Antwort von Google, Inc. auf die Empfehlung vom 11. September 2009 in Sachen Online-Dienst Google Street View erhalten. Er wird die Stellungnahme nun auswerten und in den kommenden Wochen über allfällige weitere Schritte informieren.
14.09.2009 - Nach eingehender Prüfung des Internet-Tools Street View kommt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür zum Schluss, dass dem Schutz der Privatsphäre trotz zusätzlicher Massnahmen von Seiten des Anbieters Google, Inc. nicht in allen Fällen Genüge getan wird. Aus diesem Grund richtet er mehrere Empfehlungen an Google, Inc. Die Firma hat 30 Tage Zeit, Stellung zu nehmen.
Der EDÖB hat den Auftrag, dem Bundesrat über Vollzug, Wirksamkeit und Umsetzungskosten des Öffentlichkeitsgesetzes Bericht zu erstatten. Der erste Bericht, laut Gesetz drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes fällig, liegt nun vor.
16.06.2009 - Die Untersuchung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zeigt, dass der Datenschutz bei den Krankenversicherern, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die freiwillige Taggeldversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz durchführen, weitgehend gewährleistet ist. In einigen sensiblen Bereichen besteht allerdings Verbesserungspotential.
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