Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)

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Aktuell

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Abschluss in Sachen «Mieter Check»

Bern, 20.11.2009 - Im Dezember 2008 hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) eine Empfehlung an die Firma Deltavista AG erlassen, ihre Dienstleistung «Mieter Check» datenschutz­konform auszugestalten. Im Zuge mehrerer konstruktiver Gespräche hat Deltavista die Empfehlungen umgesetzt. Deshalb konnte der EDÖB nun im Oktober 2009 mit einer Nachkontrolle die Sachverhaltsabklärung beenden.

Die Internetplattform «Mieter Check» der Firma Deltavista AG bietet zugangsberechtigten Personen Bonitäts- und Wirtschaftsdaten von potenziellen Mieterinnen und Mietern. Damit soll Vermietern ermöglicht werden, die Angaben von Wohnungsinteressenten zu überprüfen, um das Risiko von Mietzinsausfällen zu minimieren. Nach ersten Anpassungen im Jahr 2008 forderte der EDÖB in seiner Empfehlung vom 16. Dezember 2008 u.a. mehr Transparenz für die Betroffenen, deren Daten im «Mieter Check» bearbeitet werden, und eine Beschränkung sowohl der gelieferten Angaben als auch der Zugriffsberechtigungen. In mehreren Gesprächsrunden nahm Deltavista seither die nötigen Anpassungen des Systems vor. Mit einer Nachkontrolle schloss der Beauftragte nun das Verfahren ab.


Street View: EDÖB zieht Google vor Bundesverwaltungsgericht

Bern, 13.11.2009 - Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftrag­te Hanspeter Thür forderte in seiner Empfehlung vom 11. September 2009 von Google verschiedene Massnahmen zum besseren Schutz der Privatsphäre im Online-Dienst Street View. Google hat die Umsetzung dieser Massnahmen mehrheitlich abgelehnt. Deshalb klagt der EDÖB jetzt vor Bundesverwaltungsgericht.

Im seit Mitte August 2009 online geschalteten Dienst Street View sind zahlreiche Gesichter und Autonummern aus Sicht des Datenschutzes nicht genügend unkenntlich gemacht oder werden Betroffene in sensibler Umgebung, z. B. vor Spitälern, Gefängnissen oder Schulen, gezeigt. Aus diesem Grund erliess der EDÖB am 11. September 2009 eine Empfehlung, mit der er Google aufforderte, dem Schutz der Personendaten und der Privatsphäre besser Rechnung zu tragen. Google hat mit Antwortschreiben vom 14. Oktober 2009 die Forderungen in weiten Teilen abgelehnt.

Bereits die Vorinformation von Google an die Adresse des EDÖB war unvollständig: So kündigte Google bspw. an, hauptsächlich Stadtzentren zu fotografieren, stellte in der Folge jedoch viele Städte flächendeckend ins Internet. In Aussenquartieren, wo die Bevölkerungsdichte auf den Strassen rapid abnimmt, ist das einfache Blurring von Gesichtern aber nicht mehr ausreichend. Dies gilt insbesondere angesichts der Zoomfunktion, die es dem Street-View-Benutzer erlaubt, Personen auf dem Bildschirm herauszuisolieren und zu vergrössern.

Auch die Höhe der Kamera auf den Google-Autos, bereits bemängelt in der Empfehlung, ist inadäquat. Dank der Einblicke, die sie über Zäune, Hecken und Mauern gewährt, kann man in Street View mehr sehen als ein gewöhnlicher Passant von der Strasse aus. Damit ist die Privatsphäre in umfriedeten Orten (Gärten, Höfe) nicht mehr gewährleistet.

Aus diesen Gründen hat der EDÖB beschlossen, sein Anliegen weiter zu ziehen und vor Bundesverwaltungsgericht zu klagen. Die Klageschrift finden Sie hier in voller Länge:

Typ: PDF
Klageschrift
Letzte Änderung: 13.11.2009 | Grösse: 137 kb | Typ: PDF


Einladung zur Medienkonferenz

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür äussert sich zur Auseinandersetzung um den Online Dienst Google Street View.

Freitag, 13. November 2009, 10.00h

Im Büro des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten
Feldeggweg 1, 3005 Bern.

Newsletter «datum» 02/2009

Die neuste Ausgabe von «datum» behandelt unter anderem folgende Themen: Internetfahndung, die Tücken von USB-Sticks und E-Payments, Online-Bewerbungen und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Öffentlichkeitsprinzip.


Empfehlung des EDÖB im Rahmen des Öffentlichkeitsprinzips

10.11.2009 - Der EDÖB hat im Rahmen des Öffentlichkeitsprinzips betreffend den Zugang zu amtlichen Dokumenten folgende Empfehlung erlassen:
Typ: PDF
Empfehlung vom 2. November 2009: EDI, EJPD, VBS, EFD, EVD, UVEK / Zusatzdokumentation Voranschlag 2010
Letzte Änderung: 10.11.2009 | Grösse: 68 kb | Typ: PDF


Google: Reaktion auf die Empfehlung des EDÖB

Bern, 15.10.2009 - Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür hat gestern im Laufe des Nachmittags die Antwort von Google, Inc. auf die Empfehlung vom 11. September 2009 in Sachen Online-Dienst Google Street View erhalten. Er wird die Stellungnahme nun auswerten und in den kommenden Wochen über allfällige weitere Schritte informieren.


Empfehlungen des EDÖB im Rahmen des Öffentlichkeitsprinzips

22.09.2009 - Der EDÖB hat im Rahmen des Öffentlichkeitsprinzips betreffend den Zugang zu amtlichen Dokumenten folgende Empfehlungen erlassen:
Typ: PDF
Empfehlung vom 15. September 2009: BFE / Liste Kleinwasserkraftanlagen mit KEV-Anmeldungen
Letzte Änderung: 22.09.2009 | Grösse: 52 kb | Typ: PDF

Typ: PDF
Empfehlung vom 8. September 2009: AHV-Ausgleichsfonds / Expertise (Verkehrswert einer Immobilie)
Letzte Änderung: 15.09.2009 | Grösse: 49 kb | Typ: PDF


Empfehlung in Sachen Google Street View

14.09.2009 - Nach eingehender Prüfung des Internet-Tools Street View kommt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür zum Schluss, dass dem Schutz der Privatsphäre trotz zusätzlicher Massnahmen von Seiten des Anbieters Google, Inc. nicht in allen Fällen Genüge getan wird. Aus diesem Grund richtet er mehrere Empfehlungen an Google, Inc. Die Firma hat 30 Tage Zeit, Stellung zu nehmen.

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Gutachten zur Verhältnismässigkeit der Bearbeitungsdauer von Bonitätsdaten

21.07.2009 - Im Bereich der Bearbeitung von Wirtschaftsdaten durch Kredit- und Wirtschaftsauskunfteien stellen sich mehrere datenschutzrechtliche Fragen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat für die Klärung einer zentralen Frage, nämlich wie lange die Bearbeitung von Bonitätsdaten als verhältnismässig angesehen werden kann, einen externen Gutachter beauftragt. Dieser konnte die Untersuchung der Verhältnismässigkeitsfrage anhand der Praxis einer grossen Kreditauskunftei, welche sich zur Zusammenarbeit bereit erklärt hatte, überprüfen.

16. Tätigkeitsbericht 2008/2009

29.06.2009 - Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte stellt seinen Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. April 2008 bis 31. März 2009 vor:
Typ: PDF
Rede des Eigenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür
Anlässlich der Pressekonferenz vom 29. Juni 2009
Letzte Änderung: 29.06.2009 | Grösse: 44 kb | Typ: PDF

Typ: PDF
Medienmitteilung zur Jahresmedienkonferenz vom 29. Juni 2009
Letzte Änderung: 25.06.2009 | Grösse: 51 kb | Typ: PDF

Typ: PDF
Résumé verschiedener Themen des 16. Tätigkeitsberichts
Letzte Änderung: 25.06.2009 | Grösse: 60 kb | Typ: PDF

Evaluation des Öffentlichkeitsgesetzes

Der EDÖB hat den Auftrag, dem Bundesrat über Vollzug, Wirksamkeit und Umsetzungskosten des Öffentlichkeitsgesetzes Bericht zu erstatten. Der erste Bericht, laut Gesetz drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes fällig, liegt nun vor.


Datenschutz bei Krankenversicherern weitgehend gewährleistet

16.06.2009 - Die Untersuchung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zeigt, dass der Datenschutz bei den Krankenversicherern, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die freiwillige Taggeldversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz durchführen, weitgehend gewährleistet ist. In einigen sensiblen Bereichen besteht allerdings Verbesserungspotential.


Leitfaden zu biometrischen Erkennungssystemen

08.04.09 - Biometrische Erkennungssysteme kommen sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Bereich immer häufiger zum Einsatz. Die Verwendung biometrischer Daten zur Identifizierung oder zur Verifikation einer vorgegebenen Identität birgt allerdings Risiken hinsichtlich der Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte. Unser Leitfaden erläutert die Sachlage und die datenschutzrelevanten Grundlagen zur Evaluierung biometrischer Erkennungssysteme.
Typ: PDF
Leitfaden zu biometrischen Erkennungssystemen
Letzte Änderung: 15.09.2009 | Grösse: 407 kb | Typ: PDF


U.S.-Swiss Safe Harbor Framework

16.02.2009 - Heute ist das zwischen der Schweiz und den USA ausgehandelte «U.S.-Swiss Safe Harbor Framework» formell in Kraft getreten. Wie bereits am 9. Dezember 2008 angekündigt, können sich von nun an US-Firmen auf der Webseite des Department of Commerce registrieren, um so die Vorteile dieses Frameworks zu nutzen. Konkret bedeutet dies, dass Schweizer Unternehmen Daten leichter an registrierte Firmen in die USA transferieren können, während gleichzeitig ein verbesserter Datenschutz gewährleistet wird. Damit werden die Rechte der betroffenen Personen gestärkt.

Die Schweiz erfüllt die Anforderungen an den Datenschutz im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommmens

06.06.2008 - Die Entscheidung, welche die EU anlässlich der Sitzung des Rats «Justiz und Inneres» (JI) am 5. und 6. Juni gefällt hat, stellt einen entscheidenden Fortschritt für die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU dar: Diese ist zum Schluss gekommen, dass die Schweiz die Anforderungen an den Datenschutz, die sich aus den SAA ergeben, erfüllt.

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Pressespiegel des EDÖB

Typ: PDF

08.10.2009 | 6744 kb | PDF

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