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Die Internetplattform «Mieter Check» der Firma Deltavista AG bietet zugangsberechtigten Personen Bonitäts- und Wirtschaftsdaten von potenziellen Mieterinnen und Mietern. Damit soll Vermietern ermöglicht werden, die Angaben von Wohnungsinteressenten zu überprüfen, um das Risiko von Mietzinsausfällen zu minimieren. Nach ersten Anpassungen im Jahr 2008 forderte der EDÖB in seiner Empfehlung vom 16. Dezember 2008 u.a. mehr Transparenz für die Betroffenen, deren Daten im «Mieter Check» bearbeitet werden, und eine Beschränkung sowohl der gelieferten Angaben als auch der Zugriffsberechtigungen. In mehreren Gesprächsrunden nahm Deltavista seither die nötigen Anpassungen des Systems vor. Mit einer Nachkontrolle schloss der Beauftragte nun das Verfahren ab.
Bern, 13.11.2009 - Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür forderte in seiner Empfehlung vom 11. September 2009 von Google verschiedene Massnahmen zum besseren Schutz der Privatsphäre im Online-Dienst Street View. Google hat die Umsetzung dieser Massnahmen mehrheitlich abgelehnt. Deshalb klagt der EDÖB jetzt vor Bundesverwaltungsgericht.
Im seit Mitte August 2009 online geschalteten Dienst Street View sind zahlreiche Gesichter und Autonummern aus Sicht des Datenschutzes nicht genügend unkenntlich gemacht oder werden Betroffene in sensibler Umgebung, z. B. vor Spitälern, Gefängnissen oder Schulen, gezeigt. Aus diesem Grund erliess der EDÖB am 11. September 2009 eine Empfehlung, mit der er Google aufforderte, dem Schutz der Personendaten und der Privatsphäre besser Rechnung zu tragen. Google hat mit Antwortschreiben vom 14. Oktober 2009 die Forderungen in weiten Teilen abgelehnt.
Bereits die Vorinformation von Google an die Adresse des EDÖB war unvollständig: So kündigte Google bspw. an, hauptsächlich Stadtzentren zu fotografieren, stellte in der Folge jedoch viele Städte flächendeckend ins Internet. In Aussenquartieren, wo die Bevölkerungsdichte auf den Strassen rapid abnimmt, ist das einfache Blurring von Gesichtern aber nicht mehr ausreichend. Dies gilt insbesondere angesichts der Zoomfunktion, die es dem Street-View-Benutzer erlaubt, Personen auf dem Bildschirm herauszuisolieren und zu vergrössern.
Auch die Höhe der Kamera auf den Google-Autos, bereits bemängelt in der Empfehlung, ist inadäquat. Dank der Einblicke, die sie über Zäune, Hecken und Mauern gewährt, kann man in Street View mehr sehen als ein gewöhnlicher Passant von der Strasse aus. Damit ist die Privatsphäre in umfriedeten Orten (Gärten, Höfe) nicht mehr gewährleistet.
Aus diesen Gründen hat der EDÖB beschlossen, sein Anliegen weiter zu ziehen und vor Bundesverwaltungsgericht zu klagen. Die Klageschrift finden Sie hier in voller Länge:
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür äussert sich zur Auseinandersetzung um den Online Dienst Google Street View.
Freitag, 13. November 2009, 10.00h
Die neuste Ausgabe von «datum» behandelt unter anderem folgende Themen: Internetfahndung, die Tücken von USB-Sticks und E-Payments, Online-Bewerbungen und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Öffentlichkeitsprinzip.
Bern, 15.10.2009 - Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür hat gestern im Laufe des Nachmittags die Antwort von Google, Inc. auf die Empfehlung vom 11. September 2009 in Sachen Online-Dienst Google Street View erhalten. Er wird die Stellungnahme nun auswerten und in den kommenden Wochen über allfällige weitere Schritte informieren.
14.09.2009 - Nach eingehender Prüfung des Internet-Tools Street View kommt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür zum Schluss, dass dem Schutz der Privatsphäre trotz zusätzlicher Massnahmen von Seiten des Anbieters Google, Inc. nicht in allen Fällen Genüge getan wird. Aus diesem Grund richtet er mehrere Empfehlungen an Google, Inc. Die Firma hat 30 Tage Zeit, Stellung zu nehmen.
Der EDÖB hat den Auftrag, dem Bundesrat über Vollzug, Wirksamkeit und Umsetzungskosten des Öffentlichkeitsgesetzes Bericht zu erstatten. Der erste Bericht, laut Gesetz drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes fällig, liegt nun vor.
16.06.2009 - Die Untersuchung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zeigt, dass der Datenschutz bei den Krankenversicherern, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die freiwillige Taggeldversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz durchführen, weitgehend gewährleistet ist. In einigen sensiblen Bereichen besteht allerdings Verbesserungspotential.
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