Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)

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Spam

Was ist unter Spam zu verstehen?
Wie kommen Spammer an neue Adressen?
Was sind die wichtigsten Konsequenzen des Spam?
Ist Spam in der Schweiz verboten?
Unter welchen Voraussetzungen ist der Massenversand von Werbung zulässig?
Müssen Fernmeldeanbieter Massnahmen gegen Spam ergreifen?
Wie schütze ich mich vor Spam?
Wie wirksam sind sogenannte Spam-Filter?
Was mache ich nach dem Erhalt von Spam?
Welche rechtlichen Schritte kann ich gegen Spammer einleiten?
Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Spam?

Was ist unter Spam zu verstehen?

Unter Spam versteht man unverlangte, meist unerwünschte und wiederholte Massensendungen von E-Mails. In Fachkreisen wird statt von Spam eher von UBE (Unsolicited Bulk E-Mails) bzw. UCE (Unsolicited Commercial E-Mails) gesprochen. Obwohl die E-Mails mit kommerziellem Inhalt (UCE) den grössten Teil ausmachen, können Spams auch in anderen Zusammenhängen auftauchen, beispielsweise E-Mails mit gefälschten Meldungen ("Hoax" genannt) fallen unter die Kategorie Spam. Wenn Sie von einer Firma, deren Kunde Sie sind, hie und da Mails bekommen oder Newsletters abonniert haben, handelt es sich dabei nicht um Spam, es sei denn, Sie haben sich gegen eine Zusendung ausgesprochen.
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Wie kommen Spammer an neue Adressen?

Spammer beschaffen die E-Mail-Adressen mittels Suchmaschinen in öffentlichen Räumen und Foren des Internets oder indem sie Adressdateien kaufen. Nicht selten fügen Sie die Adressen auch selber zusammen, indem sie Namenslisten und häufige Domains kombinieren (z. B. peter.muster@domain.ch). Ein eher neueres Vorgehen weist auf eine Zusammenarbeit von Spammern und Virenschreibern hin: diese setzen Würmer in Umlauf, die in der Internetverbindung der befallenen PCs eine Hintertür öffnen. Durch diese Hintertür greifen Spammer anschliessend mit den geeigneten Hilfsmitteln auf die befallenen PCs zu und verschicken Spam an beliebig viele Empfänger.
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Was sind die wichtigsten Konsequenzen des Spam?

Abgesehen davon, dass Spam das Internet übermässig belastet, werden auch Verbindungskosten verursacht, der E-Mail-Briefkasten überfüllt und Speicherplatzkapazität der betroffenen PCs beansprucht. Zudem erhält die betroffene Person keine Möglichkeit, unerwünschte Zusendungen abzubestellen, da solche E-Mails in den meisten Fällen keine gültige Absenderadresse besitzen.
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Ist Spam in der Schweiz verboten?

Ja. Seit dem 1. April 2007 untersagt die schweizerische Gesetzgebung ausdrücklich den Versand von Spam («spamming»). Das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) sieht verschiedene Abwehrmassnahmen gegen Spam vor (siehe dazu die Frage: Welche rechtlichen Schritte kann ich gegen Spammer einleiten?). Das Fernmeldegesetz (FMG) hält fest, welche Massnahmen die Fernmeldeanbieter gegen Spam ergreifen müssen (siehe dazu die Frage: Müssen Fernmeldeanbieter Massnahmen gegen Spam ergreifen?)

Der Massenversand von Werbemitteilungen über Internet und Fernmeldienste - der nicht nur E-Mails, sondern auch Fax-Nachrichten, SMS und automatisierte Sprachnachrichten umfasst - wird als unlauter angesehen, falls die betroffene Person nicht ausdrücklich darin eingewilligt hat und vorher keine geschäftliche Beziehung bestanden hat. Als unlauter wird der Massenversand von Werbemitteilungen ferner angesehen, wenn diese nicht die exakten Kontaktinformationen des Absenders enthalten oder wenn die Kundinnen und Kunden nicht die Möglichkeit haben, weitere Werbemitteilungen abzulehnen (Art. 3 Bst. o UWG).

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Unter welchen Voraussetzungen ist der Massenversand von Werbung zulässig?

Damit der Massenversand von Werbung über Internet oder Fernmeldedienste rechtlich zulässig ist, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
  1. Werbemitteilungen dürfen nur dann an Kundinnen und Kunden verschickt werden, wenn diese vorher ausdrücklich dem Erhalt der Werbung zugestimmt haben (Opt-In-Lösung). Der Absender muss somit vor dem ersten Versand die ausdrückliche Einwilligung der Empfängerinnen und Empfänger eingeholt haben. (Ausnahme: Werbemitteilungen, die im Rahmen einer bereits bestehenden wirtschaftlichen Beziehung versandt werden, gelten nicht als Spam, sofern die Kundinnen oder Kunden zuvor über den Versand informiert wurden und sie die Gelegenheit hatten, solche Mitteilungen abzubestellen. Nicht unlauter im Sinne des UWG handelt ein Absender auch dann, wenn er die anlässlich eines Verkaufs von Produkten oder der Erbringung einer Dienstleistung gewonnen Kundendaten nutzt, um die Kundschaft auf vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen aufmerksam zu machen – jedoch nur dann, wenn er seine Kundinnen und Kunden darauf hingewiesen hat, dass sie auf jede weitere Werbungmitteilung abbestellen können.)
  2. Der Absender der Werbung muss eindeutig erkennbar sein. Seine Adresse muss korrekt wiedergegeben sein, und die Identität des Absenders darf nicht versteckt oder gefälscht sein.
  3. In jeder Werbemitteilung muss der Absender den Empfängerinnen und Empfängern die Möglichkeit bieten, gratis und auf einfache Weise weitere Werbesendungen abzubestellen; der Absender muss die Empfängerinnen und Empfänger deutlich auf diese Gelegenheit hinweisen.
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Müssen Fernmeldeanbieter Massnahmen gegen Spam ergreifen?

Ja. Gemäss der Fernmeldegesetzgebung werden die Fernmeldeanbieter ausdrücklich dazu verpflichtet, mit geeigneten Massnahmen die Übermittlung von Spam an Kundinnen und Kunden zu verhindern. Die Fernmeldeanbieter müssen insbesondere: 

  • ihre Kundinnen und Kunden vor dem Versand von Spam schützen, soweit dies technisch möglich ist;
  • verhindern, dass ihre Kundinnen und Kunden Spam versenden oder weiterleiten (Fernmeldeanbieter können insbesondere Spam löschen und Kunden, die Spam versenden oder weiterleiten, aus ihrem Netz ausschliessen);
  • eine Meldestelle für unaufgeforderte Massenwerbung betreiben;
  • den von Spam betroffenen Kundinnen und Kunden Angaben über den Absender machen (respektive über den Abonnenten des Anschlusses, von dem aus die unlautere Massenwerbung versandt worden ist).

Siehe dazu die Frage: Was mache ich nach dem Erhalt von Spam?
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Wie schütze ich mich vor Spam?

Der beste Schutz gegen unerwünschte Werbemitteilung bleibt die Prävention. Wenn Sie einige Grundregeln beachten, können Sie die Menge an Spam deutlich reduzieren. Hier einige Tipps:
 
Seien Sie vorsichtig bei der Bekanntgabe Ihrer Kontaktinformationen:
  • Geben Sie Ihre Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) nur an Personen oder Institutionen weiter, denen Sie vertrauen.
  • Vergewissern Sie sich, dass die weitere Verwendung Ihrer Kontaktinformationen angegeben wird. Geben Sie Ihre Adresse nur weiter, wenn Sie den Angaben vertrauen und Sie mit diesen Verwendungszwecken einverstanden sind.
  • Wählen Sie Ihre E-Mail-Adresse so, dass Ihr Name und Vorname nicht darin erscheint (z.B. tr56&&@domain.ch). Dies erschwert die Erfassung der Adresse durch den Spammer.
  • Vermeiden Sie es nach Möglichkeit, Ihre E-Mail-Adresse im Internet zu veröffentlichen. Geben Sie, falls Sie dies doch tun müssen, Ihre Adresse in einer Form an, die nur Personen – und nicht dafür geschaffene Computerprogramme – lesen können. Sie können beispielsweise das «@»-Zeichen durch «AT» ersetzen (z.B.: hans.muster «AT» domain.ch).
  • Schaffen Sie für Ihre Internetgeschäfte, Ihre Teilnahme an Diskussionsforen und Newsletters eine besondere E-Mail-Adresse. Damit können Sie Ihre persönliche E-Mail-Adresse, die Sie ausschliesslich für berufliche oder private Kontakte benutzen, weitgehend von Spam freihalten.

Filtern Sie Ihre Mails und schützen Sie Ihren Computer:

  • Benutzen Sie die Spamfilter, die Ihr Internetprovider oder Ihr E-Mail-Programm zur Verfügung stellen (falls Sie trotz dieser Filter noch Spam erhalten: löschen Sie die Nachrichten, ohne sie zu öffnen!)
  • Installieren Sie zum Schutz Ihres Computers eine Firewall und ein Antiviren-Programm, und halten Sie beide auf dem neusten Stand. Spam kann mit Viren verseucht sein oder so genannte Trojaner enthalten. Falls Sie Ihren Computer nicht schützen, könnte er für den Versand von Spam missbraucht werden.

Schützen Sie die Daten von Drittpersonen:

  • Wenn Sie ein E-Mail an mehrere Empfänger versenden, benutzen Sie die Funktion «versteckte Kopie» (Bcc; englisch: Blind carbon copy) Ihres E-Mail-Programms. Damit schützen Sie die Adressen Ihrer Korrespondenzpartnerinnen und -partner.
  • Geben Sie niemals die Kontaktinformationen von Drittpersonen ohne deren Einwilligung bekannt. Achten Sie insbesondere darauf, vor dem Weiterleiten die Adressen in einem E-Mail zu verbergen.
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Wie wirksam sind sogenannte Spam-Filter?

Der Spam-Problematik lässt sich zur Zeit mittels Inhalts- und Header-Analyse (Filter) entgegenwirken. Die eingegangenen E-Mails werden nach bestimmten Merkmalen untersucht und gefiltert. Dabei können aber auch erwünschte Mails im Filter hängen bleiben. Zudem wird das eigentliche Problem nicht gelöst: Spam wird trotzdem verschickt, der Filter erspart Ihnen bloss etwas Arbeit. Immer mehr Internetprovider bieten eigene Spam-Filter an, die die Postfächer direkt auf dem Mailserver durchforsten. Dabei können Sie wählen, ob als Spam erkannte Mails schon bei der Ankunft auf dem Server ohne Ihr Zutun entsorgt oder in einen Spam-Ordner verschoben werden sollen.
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Was mache ich nach dem Erhalt von Spam?

Folgende Regeln sind zu beachten:

Am besten löschen Sie Spam-E-Mails, ohne sie zu öffnen. Auf keinen Fall sollten Sie Attachments öffnen oder auf allfällige kommerzielle Angebote eingehen, egal wie interessant die Werbemail aussehen mag. Es würde den Spammer in seinem belästigenden Treiben bestärken.

Beantworten Sie Spam nie! Sonst bestätigen Sie dem Spammer, dass Ihre E-Mail-Adresse gültig ist. Er wird Ihnen weiterhin unerwünschte E-Mails senden und könnte seine Adressdateien weiterverkaufen. Unerwünschte E-Mails sollten nur beantwortet werden, wenn eine Abmeldung möglich ist (Opt-Out) oder wenn Sie eine eigens dafür geschaffene E-Mail-Adresse haben.

Überfluten Sie den E-Mail-Briefkasten des Spammer nicht mit grossen Dateien. Entweder existiert die Adresse des Spammer gar nicht oder sie gehört einem anderen Spam-Opfer. Ausserdem überlasten Sie das Internet unnötig.

Hypertext-Links im Spam sollten nie angeklickt werden! Sie riskieren damit, dass Ihre E-Mail-Adresse z.B. via Cookies erfasst und dem Spammer bestätigt wird, dass Ihre Adresse gültig ist. 

Informieren Sie Ihren eigenen Internetprovider sowie denjenigen des Spammers, indem Sie beiden Providern die erhaltenen Spam-E-Mails zusenden. Die Fernmeldeanbieter sind dazu verpflichtet, gegen Spammer vorzugehen und ihre Kundinnen und Kunden besser vor dem Erhalt von Spam zu schützen. Sie haben ferner die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen den Spammer einzuleiten (siehe dazu die folgende Frage).

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Welche rechtlichen Schritte kann ich gegen Spammer einleiten?

Informieren Sie Ihren Fernmeldeanbieter (z.B. Ihren Internetprovider) über Spam-E-Mails, die Sie erhalten haben und fordern Sie ihn dazu auf, Ihnen die Herkunft des Spam mitzuteilen. Sie müssen schriftlich nachweisen, dass Sie unlautere Massenwerbung erhalten haben (beispielsweise, indem Sie Ihrem Provider eine Kopie der erhaltenen Spam-E-Mails senden). Falls er noch Zugriff auf diese Daten hat, muss Ihnen der Provider die folgenden Angaben machen: Datum, Zeit und Dauer der Verbindungen oder Datum und Zeit der Mitteilung, die Adressierungselemente sowie Name und Adresse des Absenders. 

Je nachdem, ob die Spam in der Schweiz oder im Ausland versandt worden ist, können Sie die folgenden Gegenmassnahmen ergreifen: 

Die Nachrichten sind von der Schweiz aus an schweizerische Adressaten versandt worden:
Falls die Spam-E-Mails schweizerischen Ursprungs sind oder via einen Schweizer Internetprovider versandt wurden, können Sie den Provider über den Erhalt von Spam unterrichten, indem Sie sich an dessen Kundendienst wenden (abuse desk). Sobald die Provider darüber informiert sind, müssen sie geeignete Massnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Ihre Kundinnen und Kunden Spam versenden oder weiterleiten. Sie haben ferner die Möglichkeit, beim zuständigen Zivilrichter eine Zivilklage deponieren; ferner können Sie bei den Strafverfolgungsbehörden oder bei der Polizei gegen den Urheber der Spam-E-Mails eine Strafklage einreichen.

Die Nachrichten sind von der Schweiz aus an ausländische Adressaten versandt worden:
Der Bund, vertreten durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), ist befugt, gegenüber Unternehmen oder Einzelpersonen, die von der Schweiz aus Spam an Empfängerinnen und Empfänger im Ausland schicken, vorzugehen. Falls Sie im Ausland wohnen und Opfer von Spam geworden sind, können Sie sich an das SECO wenden:


Die Nachrichten sind vom Ausland aus an schweizerische Adressaten versandt worden:
Die Schweizer Rechtssprechung findet zwar auf Spam-E-Mails aus dem Ausland Anwendung. Es ist allerdings schwierig, dem Schweizer Recht ausserhalb der Landesgrenzen Geltung zu verschaffen. Falls der Spammer aus dem Ausland operiert, können Sie sich an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wenden, das im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für die Bekämpfung von Spam verantwortlich ist; das SECO wird Ihre Klage an das zuständige Amt im Ausland übermitteln.
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Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Spam?

Unter folgender Adresse finden Sie weitere nützliche Informationen über Spam:

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