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Ja. Seit dem 1. April 2007 untersagt die schweizerische Gesetzgebung ausdrücklich den Versand von Spam («spamming»). Das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) sieht verschiedene Abwehrmassnahmen gegen Spam vor (siehe dazu die Frage: Welche rechtlichen Schritte kann ich gegen Spammer einleiten?). Das Fernmeldegesetz (FMG) hält fest, welche Massnahmen die Fernmeldeanbieter gegen Spam ergreifen müssen (siehe dazu die Frage: Müssen Fernmeldeanbieter Massnahmen gegen Spam ergreifen?)
Der Massenversand von Werbemitteilungen über Internet und Fernmeldienste - der nicht nur E-Mails, sondern auch Fax-Nachrichten, SMS und automatisierte Sprachnachrichten umfasst - wird als unlauter angesehen, falls die betroffene Person nicht ausdrücklich darin eingewilligt hat und vorher keine geschäftliche Beziehung bestanden hat. Als unlauter wird der Massenversand von Werbemitteilungen ferner angesehen, wenn diese nicht die exakten Kontaktinformationen des Absenders enthalten oder wenn die Kundinnen und Kunden nicht die Möglichkeit haben, weitere Werbemitteilungen abzulehnen (Art. 3 Bst. o UWG).
Ja. Gemäss der Fernmeldegesetzgebung werden die Fernmeldeanbieter ausdrücklich dazu verpflichtet, mit geeigneten Massnahmen die Übermittlung von Spam an Kundinnen und Kunden zu verhindern. Die Fernmeldeanbieter müssen insbesondere:
Filtern Sie Ihre Mails und schützen Sie Ihren Computer:
Schützen Sie die Daten von Drittpersonen:
Folgende Regeln sind zu beachten:
Am besten löschen Sie Spam-E-Mails, ohne sie zu öffnen. Auf keinen Fall sollten Sie Attachments öffnen oder auf allfällige kommerzielle Angebote eingehen, egal wie interessant die Werbemail aussehen mag. Es würde den Spammer in seinem belästigenden Treiben bestärken.
Beantworten Sie Spam nie! Sonst bestätigen Sie dem Spammer, dass Ihre E-Mail-Adresse gültig ist. Er wird Ihnen weiterhin unerwünschte E-Mails senden und könnte seine Adressdateien weiterverkaufen. Unerwünschte E-Mails sollten nur beantwortet werden, wenn eine Abmeldung möglich ist (Opt-Out) oder wenn Sie eine eigens dafür geschaffene E-Mail-Adresse haben.
Überfluten Sie den E-Mail-Briefkasten des Spammer nicht mit grossen Dateien. Entweder existiert die Adresse des Spammer gar nicht oder sie gehört einem anderen Spam-Opfer. Ausserdem überlasten Sie das Internet unnötig.
Hypertext-Links im Spam sollten nie angeklickt werden! Sie riskieren damit, dass Ihre E-Mail-Adresse z.B. via Cookies erfasst und dem Spammer bestätigt wird, dass Ihre Adresse gültig ist.
Informieren Sie Ihren eigenen Internetprovider sowie denjenigen des Spammers, indem Sie beiden Providern die erhaltenen Spam-E-Mails zusenden. Die Fernmeldeanbieter sind dazu verpflichtet, gegen Spammer vorzugehen und ihre Kundinnen und Kunden besser vor dem Erhalt von Spam zu schützen. Sie haben ferner die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen den Spammer einzuleiten (siehe dazu die folgende Frage).
Informieren Sie Ihren Fernmeldeanbieter (z.B. Ihren Internetprovider) über Spam-E-Mails, die Sie erhalten haben und fordern Sie ihn dazu auf, Ihnen die Herkunft des Spam mitzuteilen. Sie müssen schriftlich nachweisen, dass Sie unlautere Massenwerbung erhalten haben (beispielsweise, indem Sie Ihrem Provider eine Kopie der erhaltenen Spam-E-Mails senden). Falls er noch Zugriff auf diese Daten hat, muss Ihnen der Provider die folgenden Angaben machen: Datum, Zeit und Dauer der Verbindungen oder Datum und Zeit der Mitteilung, die Adressierungselemente sowie Name und Adresse des Absenders.
Je nachdem, ob die Spam in der Schweiz oder im Ausland versandt worden ist, können Sie die folgenden Gegenmassnahmen ergreifen:
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