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MitteilungVeröffentlicht am 25. Juni 2026

EDÖB verwarnt Betreiber einer Webseite wegen Veröffentlichung von Personendaten

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat eine Verwarnung gegen den Betreiber einer Webseite ausgesprochen. Auf der Plattform waren Dokumente, Fotos sowie Ausweiskopien mutmasslicher Schuldner öffentlich zugänglich.

Im Januar 2026 wurde der EDÖB durch eine Anzeige auf die unzulässige Veröffentlichung aufmerksam. Er leitete daraufhin im Februar 2026 eine Untersuchung nach Art. 49 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) ein. Dabei prüfte der EDÖB, ob die Veröffentlichung der Daten verhältnismässig war.

Im Rahmen der Untersuchung klärte der EDÖB den Sachverhalt auf und gewährte dem Webseitenbetreiber das rechtliche Gehör. Gleichzeitig wies er ihn auf die Möglichkeit hin, während des Verfahrens Massnahmen zu ergreifen, um die Datenschutzvorschriften einzuhalten. Der Verantwortliche löschte daraufhin die veröffentlichten Daten.

Gemäss Art. 51 Abs. 5 DSG kann der EDÖB ein Verfahren abschliessen, ohne eine formelle Verfügung zu erlassen, sofern der Verantwortliche die erforderlichen Anpassungen vornimmt. Der EDÖB sprach eine Verwarnung aus und erhob die geschuldeten Verfahrensgebühren.