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MitteilungVeröffentlicht am 26. Juni 2026

Verfügung des EDÖB gegen Cream della Cream Switzerland GmbH und Philipp Plein International AG

Mit Verfügung vom 17. April 2026 hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) seine Untersuchung gegen Cream della Cream Switzerland GmbH und Philipp Plein International AG abgeschlossen.

Er hatte infolge mehrerer Anzeigen eine erste informelle Intervention durchgeführt und die Unternehmen an ihre gesetzlichen Pflichten erinnert. Da dies keine Wirkung zeigte, eröffnete er in der Folge eine formelle Untersuchung nach Art. 49 DSG.

Der EDÖB stellte im Rahmen der Untersuchung fest, dass die Unternehmen beim Onlinekauf erhobene Personendaten (E-Mail-Adressen und Telefonnummern) trotz des klar zum Ausdruck gebrachten Widerspruchs der betroffenen Personen weiterhin zu Werbezwecken nutzten. In mehreren Fällen hatten die Unternehmen die Löschung der Daten ausdrücklich bestätigt, führten die Werbezusendungen jedoch fort. Dies ist ein offensichtlicher Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.

Er forderte die Unternehmen deshalb unter Strafandrohung auf, die Bearbeitung zu Werbezwecken umgehend einzustellen, Personendaten auf Verlangen zu löschen und die Daten von Personen, die diese Rechte bereits ausgeübt haben, nicht mehr zu bearbeiten.

Die Parteien machten von ihrem Recht auf Teilnahme am Verfahren keinen Gebrauch. Die Verfügung ist nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist somit rechtskräftig.