Als Schweizer Unternehmen gilt für Sie das Schweizer Datenschutzgesetz. Halten Sie sich daran und informieren Sie auf Ihrer Website umfassend und transparent darüber, welche Personendaten Sie zu welchen Zwecken bearbeiten (Datenschutzerklärung, AGB).

- Transparenz
- Verhältnismässigkeit
- Zweckbindung
- Rechte der Betroffenen
Die DSGVO ist nicht direkt auf Schweizer Unternehmen anwendbar. Gewisse Datenbearbeitungen können aber darunter fallen, sodass die einschlägigen Bestimmungen daraus zur Anwendung kommen. Schweizer Unternehmen können deshalb direkt betroffen sein.
Wenn Ihr Unternehmen von der DSGVO betroffen ist, beachten Sie unsere Hinweise.
Hinweise für Schweizer Unternehmen:

Unternehmen, die regelmässig Personendaten bearbeiten, müssen nach DSGVO ein Verzeichnis ihrer Verarbeitungstätigkeiten erstellen.

Informationspflichten: Überprüfen Sie, dass ihre AGB, Datenschutzerklärungen, Verträge, Webseiten-Einstellungen den Voraussetzungen der DSGVO entsprechen.

Überprüfen Sie Ihre Verfahren, um sicherzustellen, dass sie den Voraussetzungen der DSGVO genügen, d.h. alle Rechte der Betroffenen abdecken, insbesondere das Auskunftsrecht.

Überprüfen Sie die Rechtmässigkeit und Einwilligung auf ihre Vereinbarkeit mit der DSGVO.

Erstellen Sie ein Verfahren zur Identifizierung und Meldung von Data Breaches. (Meldepflicht nach DSGVO an zuständige EU-Aufsichtsbehörde)

Angemessenes Schutzniveau in Bezug auf die Sicherheit der Datenverarbeitung (z. B. Passwortsicherung von Dateien, Zugangskontrollen, Zugriffsbeschränkungen).
Ist Ihr Unternehmen von der DSGVO betroffen?
Nachfolgend sind drei Situationen grafisch dargestellt, bei denen Datenbearbeitungen von Schweizer Unternehmen unter die DSGVO fallen können.
Sie haben eine Niederlassung in der EU.


Sie bieten Waren oder Dienstleistungen in der EU an (bspw. über einen Online-Shop).


Sie beobachten das Verhalten Ihrer Kundinnen und Kunden in der EU (z.B. deren Surfverhalten), um ihnen personalisierte Angebote zu unterbreiten.


Um herauszufinden, mit welcher Wahrscheinlichkeit die DSGVO auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, können sie den „Online Check“ von Economiesuisse benutzen.
Ausführliche Informationen zur Anwendbarkeit finden Sie in unserem Leitfaden auf Seite 6 (PDF, 1 MB, 06.12.2018).
Letzte Änderung 27.05.2020
«Je länger wir warten, umso verwundbarer werden wir»