Unternehmensfusionen sind in der Wirtschaft an der Tagesordnung. In den verschiedenen Reorganisations- und Zusammenlegungsprozessen werden Personendaten übertragen und vielfältig bearbeitet. Dabei besteht vor allem das Risiko, dass Unberechtigte Zugriff auf personenbezogene Informationen erhalten, dass zu viele Daten (zu früh oder den falschen Personen) bekannt gegeben werden, oder dass die Personendaten plötzlich zweckentfremdet eingesetzt werden.
Datenweitergabe im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen
Datenzyklus bei der Unternehmensidentifikationsnummer
Wer «Löschen» sagt, meint nicht immer auch endgültiges Entfernen. Diese altbekannte Tatsache mussten wir im Rahmen der Ämterkonsultation zur Verordnung über die Unternehmensidentifikationsnummer (UID) von Neuem zur Kenntnis nehmen. In unseren beiden Stellungnahmen rieten wir dazu, die Löschung im UID-Register rechtlich klar zu regeln.
Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Unternehmensidentifikationsnummer
Anlässlich der verschiedenen Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Unternehmensidentifikationsnummer haben wir auf die Möglichkeiten der Überwachung und Persönlichkeitsverletzungen in Verbindung mit der Verwendung einer solchen Nummer (UID) im Bereich Business to Business hingewiesen. Zudem haben wir empfohlen, einerseits ihre Verwendung in diesem Bereich zu verbieten oder zumindest einzuschränken. Andererseits sollte das BFS die UID nur mit der Einwilligung der betroffenen Person im Internet veröffentlichen.
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