Anzeige der Rufnummer

Wie kann ich verhindern, dass meine Rufnummer auf dem Display des Telefons des Angerufenen erscheint?

Sie können Ihre Rufnummer entweder permanent oder von Fall zu Fall unterdrücken lassen. Die Rufnummerunterdrückung ist kostenlos. Wir schlagen Ihnen vor, die fallweise Rufnummerunterdrückung zu verwenden. Normalerweise werden Sie nichts gegen eine Übertragung Ihrer Nummer einzuwenden haben. In Situationen, bei denen Ihnen dies nötig erscheint, aktivieren Sie gezielt die Unterdrückung.

Wer kann meine Rufnummer trotz Unterdrückung sehen?

Die Notrufdienste (112, 117, 118 und 144) können Ihre Rufnummer erzwingen, wenn Sie die Unterdrückung aktiviert haben. Des Weitern darf auch der Transkriptionsdienst für Hörbehinderte und der Störungsdienst Ihrer eigenen Fernmeldeanbieterin Ihre Rufnummer erzwingen. Die Rufnummererzwingung darf jedoch keinen zusätzlichen Teilnehmern gewährt werden.

Ich möchte keine Anrufe von Anschlüssen erhalten, bei denen die Rufnummer unterdrückt ist. Was muss ich tun?

Wenn Sie nicht von anonymen Anrufern gestört werden wollen, aktivieren Sie den sogenannten Service 99, der ebenfalls kostenlos ist. Ein Anrufer mit unterdrückter Rufnummer hört sodann einen Sprechtext, der darüber informiert, dass Sie keine Anrufe mit unterdrückter Nummer wünschen. Er wird entweder auf einen Anruf verzichten oder aber die Rufnummeranzeige einschalten, um Sie erneut anzurufen. Wenden Sie sich für weitere Fragen zu diesem Dienst an Ihre Fernmeldeanbieterin.

Bei einer Umleitung meiner Telefonanrufe auf einen Anschluss, bei dem ich die Rufnummerunterdrückung aktiviert habe, sieht der Anrufende trotzdem, auf welche Nummer das Gespräch umgeleitet wurde. Wie kann ich dies verhindern?

Wenn Sie dies verhindern wollen, müssen Sie den Dienst COLR (Connected Line Identification Restriction) aktivieren. Dies empfiehlt sich, wenn Sie die Nummer des Anschlusses, auf den Sie umleiten, nicht allgemein bekannt machen wollen. Der Anrufer kann so nicht mehr erkennen, auf welchen Festnetz- oder Mobilanschluss er tatsächlich umgeleitet wird. Zu beantragen ist dieser Dienst bei der Anbieterin des umzuleitenden Anschlusses. Diese Unterdrückungsmöglichkeit ist in Art. 85 FDV festgeschrieben. Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Anbieterin.

Welche Daten über meinen Aufenthaltsort werden beim Mobiltelefonieren bearbeitet?

Damit Ihr Mobiltelefon funktionieren kann, ist eine kurzzeitige Bearbeitung von geografischen Daten unvermeidlich. Diese Daten dürfen ausschliesslich dafür verwendet werden, den Verbindungsaufbau zu gewähren und Rechnung zu stellen. Der Standort bei der Aufnahme einer Verbindung wird als Randdatum 6 Monate (BÜPF) aufbewahrt. Erkundigen Sie sich für Details bei ihrer Mobiltelefonanbieterin. Sollen Daten zu weiteren Zwecken über Ihren Aufenthaltsort bearbeitet werden, z.B. für ortsbasierte Dienste (sog. "location based services") ist dies nur mit Ihrer Einwilligung möglich.

Warum müssen sich Inhaberinnen und Inhaber von Prepaid-SIM-Karten registrieren lassen?

In der Mobiltelefonie werden neben normalen Abonnementen auch sog. Prepaid-Systeme angeboten: Ein bestimmter Betrag wird vorgängig an den Mobilfunkanbieter entrichtet und kann später abtelefoniert werden. Für die Erbringung der Dienstleistung und für die Abrechnung ist es nicht nötig, Personendaten zu bearbeiten.

Das Parlament hat jedoch mit der Begründung einer besseren Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung eine Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten beschlossen. Diese Pflicht ist am 1. August 2004 in Kraft getreten.

Können Notrufe geortet werden?

Bei Anrufen auf die Nummern 112 (Europäische Notrufnummer), 117 (Polizeinotruf), 118 (Feuerwehrnotruf), 144 (Sanitätsnotruf), 145 (Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum), 0800 117 117 (Bahnpolizei) und 1414 (Rega) wird die Rufnummerunterdrückung aufgehoben damit eine Standortlokalisierung erfolgen kann. Zudem haben die Notrufdienste Zugang zu einer von der Swisscom verwalteten Datenbank mit sämtlichen Festnetznummern sowie die dazugehörigen Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die jeweilige Adresse des Anschlusses (Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort), um den Standort des Anrufenden sofort identifizieren zu können.

Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang, dass die Ermittlung des Standortes bei der nomadischen Nutzung eines VOIP-Telefons (Benutzung des Telefons nicht am Ort des Hauptanschlusses) erschwert wird, da die Notruforganisationen nur den im Nutzervertrag angegebenen Hauptstandort erhalten. Es besteht daher auch keine Gewähr, dass die Alarmzentrale, die den Anruf entgegennimmt, direkt für das Gebiet, in dem der Anruf getätigt wird, verantwortlich ist.

Weitere Information zur Standortidentifikation der Notrufe und Aufhebung der Rufnummerunterdrückung finden Sie auf der Webseite des BAKOM unter: http://www.bakom.admin.ch/themen/telekom/00479/00627/index.html?lang=de

https://www.edoeb.admin.ch/content/edoeb/de/home/datenschutz/telekommunikation/telefonie/anzeige-der-rufnummer.html