Der Missbrauch einer Fernmeldeanlage zur Beunruhigung oder Belästigung ist ein Straftatbestand (Art. 179septies StGB). In einem solchen Fall können Sie also Anzeige erstatten. Sie können von Ihrer eigenen Fernmeldeanbieterin Auskunft über Name und Adresse der anrufenden Anschlüsse verlangen, falls Sie diese Daten zur Ermittlung missbräuchlicher Verbindungen benötigen und dies schriftlich glaubhaft machen.
Wie kann ich gegen belästigende Anrufe vorgehen?
Wie kann ich gegen Werbeanrufe trotz Sterneintrag vorgehen?
Mit einem Stern im Telefonbuch können Sie kundtun, dass Sie keine Werbeanrufe wünschen. Trotzdem erhalten Personen, welche in keinem Telefonverzeichnis eingetragen sind oder einen Sterneintrag haben, immer wieder lästige Anrufe. Mit dem am 1. April 2012 in Kraft getretenen revidierten Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb droht Anrufern eine Geldstrafe, wenn sie den Sterneintrag missachten. Personen, die am Telefon belästigt werden, können bei Polizei oder Staatsanwaltschaft innert dreier Monate einen Strafantrag stellen. Unerwünschte Anrufe kann man auch dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) melden.