Abklärungen im Bereich von Kredit- und Wirtschaftsauskunfteien

Im laufenden Berichtsjahr haben wir unsere zweite Sachverhaltsabklärung betreffend Datenschutzkonformität der auf der Internetplattform www.moneyhouse.ch angebotenen Dienstleistung mit dem Erlass einer Empfehlung abgeschlossen.

Im Berichtsjahr konnten wir den zweiten Teil unserer Abklärungen betreffend die von der itonex AG betriebene Plattform www.moneyhouse.ch abschliessen. Wir haben die umfangreiche Untersuchung mit einigen Empfehlungen in unserem Schlussbericht beendet. Seit Beginn unserer letzten Sachverhaltsabklärung, über die wir zuletzt im 21. Tätigkeitsbericht 2013/2014, Ziffer 18.5 berichtet haben, hat itonex AG das Dienstleistungsangebot von Moneyhouse stetig erweitert. Neben der Einsichtnahme in Informationen, die aus dem Handelsregister stammen, können bspw. auch Bonitäts-, Zahlweise- und Inkassoabonnemente abgeschlossen und zudem Informationen zu Baugesuchen und -bewilligungen oder Jobangebote abgerufen werden.

In unserem Schlussbericht sind wir deshalb zur Auffassung gelangt, dass die itonex AG Persönlichkeitsprofile bearbeitet. Die Bearbeitung von Persönlichkeitsprofilen birgt grosse Risiken für die betroffenen Personen, weshalb das Datenschutzgesetz (DSG) dafür besondere Bearbeitungsvorschriften enthält. Das von itonex AG angebotene Erteilen von Bonitätsauskünften ist in diesem Zusammenhang problematisch. Wer Bonitätsauskünfte erteilt, darf nach DSG nämlich nicht zugleich Persönlichkeitsprofile bearbeiten.

Andere Probleme aus datenschutzrechtlicher Sicht sahen wir speziell beim Bearbeiten von Daten von Kindern, beim Zugänglichmachen von Handelsregisterdaten über das Resultat von Suchmaschinen (vgl. Ziffer 1.1.3 des vorliegenden Berichts), bei der Sicherstellung der richtigen Verknüpfung von Personendaten und des Nicht-Wiederzugänglichmachens von gelöschten Inhalten. Die Itonex AG hat Anfangs 2015 unsere Empfehlungen teilweise angenommen (vgl. unsere Webseite www.derbeauftragte.ch, Datenschutz - Empfehlungen). Die Punkte, bei denen keine Einigung erzielt wurde, werden wir nun dem Bundesverwaltungsgericht zur rechtlichen Klärung unterbreiten.

https://www.edoeb.admin.ch/content/edoeb/de/home/dokumentation/taetigkeitsberichte/aeltere-berichte/22--taetigkeitsbericht-2014-2015/abklaerungen-im-bereich-von-kredit--und-wirtschaftsauskunfteien.html