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Veröffentlicht am 4. August 2021

EDÖB nimmt zur Datenübermittlung an die US SEC Stellung

04.08.2021 – Der EDÖB hat gegenüber der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) zur Frage der Zulässigkeit der Datenübermittlung von Schweizer Vermögensverwaltern an die US-Aufsichtsbehörde folgende Stellungnahme abgegeben: