Meldeportale
DataBreach
Der EDÖB stellt den Verantwortlichen ein Online-Formular zur Verfügung, mit welchem die Meldungen auf eine sichere und digitale Weise übermittelt werden können. Nach Absenden der Meldung können die Verantwortlichen eine Bestätigung mit den gemeldeten Angaben herunterladen.
DataReg - Bearbeitungstätigkeiten melden
Bundesorgane sind verpflichtet, Einträge aus dem Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten gemäss Artikel 12 DSG dem EDÖB zu melden. Private wurden mit dem Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes (DSG) per 1. September 2023 von der Meldepflicht befreit.
Datenschutzberaterin und -berater
Meldung von Datenschutzberaterinnen oder -beratern an den EDÖB gemäss Art. 10 Abs. 3 DSG für Private und Art. 10 Abs. 4 DSG für Bundesorgane.
Wenn Sie eine mögliche Datenschutzverletzung anzeigen möchten, für die Sie nicht selber verantwortlich sind, nutzen Sie bitte das entsprechende Anzeigeformular:
Eine Anzeige beim EDÖB erstatten
Sie haben einen Verstoss gegen die Vorschriften zur Bearbeitung von Personendaten festgestellt und möchten beim EDÖB eine Anzeige erstatten? Prüfen Sie zunächst Ihre Situation, um sich zu vergewissern, inwieweit der EDÖB tätig werden kann.