Ausschluss des Öffentlichkeitsgesetzes durch Notrecht
06.04.2023 - In der Notverordnung vom 16. März 2023 über zusätzliche Liquiditätshilfe-Darlehen und die Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken hat der Bundesrat u.a. festgehalten, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten nach Öffentlichkeitsgesetz ausgeschlossen ist. Der Ausschluss der vom Öffentlichkeitsgesetz garantierten Zugangsrechte der Bürgerinnen und Bürger über den Weg einer notrechtlichen Verordnung wirft grundsätzliche Rechtsfragen auf.