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Veröffentlicht am 13. Mai 2020

Update Proximity Tracing App

13.05.2020 - Die Proximity Tracing App erfüllt die datenschutzrechtlichen Anforderungen - Stellungnahme nach Art. 17a DSG zum Pilotversuch mit dem Swiss Proximity-Tracing-System (SPTS).

Der Beauftragte erachtet den vom Bundesrat heute bewilligten Versuchsbetrieb des SPTS als datenschutzrechtlich zulässig. Noch fehlende Dokumente sind dem EDÖB rechtzeitig vor dem geplanten Vollbetrieb nachzureichen.

Aufsichtsrechtliche Massnahmen und Empfehlungen während des Versuchsbetriebs und nach dem Übergang zum vorgesehenen Vollbetrieb bleiben vorbehalten.