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Veröffentlicht am 16. Juli 2020

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu europäischen Standardvertragsklauseln und zum EU-US Privacy Shield

16.07.2020 - Der Gerichtshof erklärt in seinem Urteil vom 16. Juli 2020 in der Rechtssache C-311/18 Data Protection Commissioner v. Facebook Ireland Ltd und Maximilian Schrems den Beschluss 2016/1250 über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes für ungültig. Der Beschluss 2010/87 der EU-Kommission über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern ist hingegen weiterhin gültig.

Der EDÖB hat das EuGH-Urteil zur Kenntnis genommen. Dieses Urteil ist für die Schweiz nicht direkt anwendbar. Der EDÖB wird das Urteil im Detail prüfen und sich zu gegebener Zeit äussern.

Pressemitteilung des EuGH

Medienmitteilung des EDÖB vom 08.09.2020: Privacy Shield CH-USA bietet nach Auffassung des EDÖB kein adäquates Datenschutzniveau