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Veröffentlicht am 16. Juli 2020

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu europäischen Standardvertragsklauseln und zum EU-US Privacy Shield

16.07.2020 - Der Gerichtshof erklärt in seinem Urteil vom 16. Juli 2020 in der Rechtssache C-311/18 Data Protection Commissioner v. Facebook Ireland Ltd und Maximilian Schrems den Beschluss 2016/1250 über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes für ungültig. Der Beschluss 2010/87 der EU-Kommission über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern ist hingegen weiterhin gültig.