Datensammlung anmelden - Verzeichnisse melden (DataReg)
17.11.2022 - Mit der Inkraftsetzung des neuen Datenschutzgesetzes (DSG) per 1. September 2023 erfährt die Anmeldung von Datensammlungen im Register des EDÖB eine Änderung. Unter dem neuen Datenschutzgesetz müssen ab diesem Zeitpunkt nur noch Bundesorgane ihre Datensammlungen dem EDÖB melden.