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Veröffentlicht am 30. August 2019

Postfinance: keine Gleichbehandlung der Schweizer Kunden nach geltendem Recht

30.08.2019 - Mit Schreiben vom 13. Juni 2019 hielt die Postfinance AG auf Anfrage des EDÖB fest, dass ihre Schweizer Kunden nach wie vor von sich aus tätig werden müssten, wenn sie keine Authentifizierung mittels Stimmabdruck wünschen, indem sie dagegen einen ausdrücklichen Widerspruch einlegen. Demgegenüber macht die Postfinance die Authentifizierung mittels Stimmabdruck bei ausländischen Kunden von deren ausdrücklicher Einwilligung abhängig. Die vom EDÖB öffentlich kritisierte Ungleichbehandlung (Sendung SRF 10vor10 vom 20.5.2019) wird damit weitergeführt.