Merkblatt zur Datenschutz-Folgenabschätzung
31.08.2023 – Mit dem Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes besteht neu die Pflicht für Bundesorgane und Private, eine Datenschutz-Folgenabschätzung zu erstellen, wenn die vorgesehene Datenbearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen mit sich bringt.
Im Hinblick auf diese Neuerung hat der EDÖB ein Merkblatt zur Vorgehensweise bei der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) veröffentlicht.