Merkblatt zur Datenschutz-Folgenabschätzung
31.08.2023 – Mit dem Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes besteht neu die Pflicht für Bundesorgane und Private, eine Datenschutz-Folgenabschätzung zu erstellen, wenn die vorgesehene Datenbearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen mit sich bringt.