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Veröffentlicht am 31. August 2023

Merkblatt zur Datenschutz-Folgenabschätzung

31.08.2023 – Mit dem Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes besteht neu die Pflicht für Bundesorgane und Private, eine Datenschutz-Folgenabschätzung zu erstellen, wenn die vorgesehene Datenbearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen mit sich bringt.