Abschluss Vorabklärung Coop: Einsatz intelligenter Videoüberwachungskameras an Selbstbedienungskassen
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) schliesst seine Vorabklärung zu den Überwachungskameras mit künstlicher Intelligenz der Coop-Genossenschaft ab und verzichtet auf eine formelle Untersuchung. Die Abklärung hat ergeben, dass die Datenbearbeitung dem Datenschutzgesetz entspricht.
Die Medien meldeten dem EDÖB im Februar 2025, die Coop-Genossenschaft setze in einigen Verkaufsstellen, insbesondere in Lausanne, an den Selbstbedienungskassen womöglich Überwachungskameras mit künstlicher Intelligenz ein. Ein Piktogramm weise die Kundinnen und Kunden darauf hin, dass die Kameras erkennen würden, wenn nicht alle Produkte gescannt werden.
Zur Klärung des Sachverhalts eröffnete der EDÖB umgehend eine Vorabklärung und verlangte vom Unternehmen weitere Informationen, insbesondere in Bezug auf den konkreten Einsatz der Kameras, die bearbeiteten Daten, die Unterschiede zu einer herkömmlichen Videoüberwachung, den Zweck, die Art, wie die Transparenz gegenüber den betroffenen Personen gewährleistet wird, und die Gesetzeskonformität.
Gestützt auf die Prüfung und die Erläuterungen von Coop konnte der EDÖB die genaue Funktionsweise der Kameras nachvollziehen und sich vergewissern, dass sie keine Gesichtserkennung durchführen und das Kaufverhalten der Kundinnen und Kunden nicht analysieren können. Ohne näher auf die Funktionsweise der Kameras einzugehen, kommt der EDÖB zum Schluss, dass die Datenbearbeitung in diesem Fall dem Datenschutzgesetz entspricht und für die betroffenen Personen kein erhöhtes Risiko mit sich bringt. Das Dossier wurde geschlossen und es wird keine formelle Untersuchung eingeleitet.