Abschluss Vorabklärung X (vormals Twitter): Verwendung von Personendaten für das Training der KI Grok
Der EDÖB schliesst seine Vorabklärung betreffend die Verwendung von Personendaten für das Training der künstlichen Intelligenz (KI) Grok ab. Nutzerinnen und Nutzer der Plattform X können der Verwendung ihrer öffentlichen Beiträge für das Training von KI widersprechen.
Der EDÖB kontaktierte im Rahmen einer informellen Vorabklärung die Betreiberin der Plattform X, die Twitter International Unlimited Company (TIUC), nachdem im Frühsommer 2024 bekannt wurde, dass TIUC Daten von Nutzerinnen und Nutzern der Plattform X für das Training der KI Grok verwendete. In diesem Rahmen wurde abgeklärt, wie transparent diese Datenbearbeitungen waren und welche Ablehnungsmöglichkeiten zur Verfügung standen.
Das Unternehmen bezeichnete während der Vorabklärung eine Vertretung in der Schweiz und lieferte sodann konkrete Angaben zur Bearbeitung von öffentlichen Beiträgen («Posts») zum Zweck des Trainings von Modellen des maschinellen Lernens und der künstlichen Intelligenz, einschliesslich generativer Modelle. Insbesondere setzte TIUC den EDÖB über die seit dem 16. Juli 2024 eingeführte Widerspruchsmöglichkeit in Kenntnis. Diese erlaubt es den Nutzerinnen und Nutzern, in den Datenschutzeinstellungen die voreingestellte Verwendung ihrer X-Beiträge für das Training und die Feinabstimmung von Grok abzulehnen. Der EDÖB kam zum Schluss, dass das Unternehmen mit dieser auch in der EU angebotenen Widerspruchsmöglichkeit die Vorgaben des DSG erfüllt.
Bei der Verwendung von Daten für das Training von Grok stehen neben TIUC auch die Nutzerinnen und Nutzer der Plattform X in der Verantwortung, von den zur Verfügung gestellten Gestaltungsmöglichkeiten zur Verwendung der eigenen Daten Gebrauch zu machen.