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Eine Anzeige beim EDÖB erstatten

Sie haben einen Verstoss gegen die Vorschriften zur Bearbeitung von Personendaten festgestellt und möchten beim EDÖB eine Anzeige erstatten? Prüfen Sie zunächst Ihre Situation, um sich zu vergewissern, inwieweit der EDÖB tätig werden kann.

Bevor Sie eine Anzeige machen, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Der EDÖB geht ungenauen oder unvollständigen Anzeigen nicht nach (blosse Befürchtungen oder Vermutungen, fehlende genaue Beschreibungen der beim Verantwortlichen unternommenen Schritte usw.).
  • Bei Fragen oder Zweifeln im Zusammenhang mit einer Datenbearbeitung, wenden Sie sich bitte zunächst an den Verantwortlichen. Häufig verfügt dieser über einen Datenschutzberater, der Ihnen Auskunft geben kann; in der Regel finden Sie eine Kontaktadresse in der Datenschutzerklärung auf der Website des Verantwortlichen.
  • Konsultieren Sie auch die FAQ zum Datenschutz auf unserer Website; dort finden Sie zahlreiche Antworten auf konkrete Fragen.
  • Der EDÖB wird nur tätig, wenn die gemeldeten Sachverhalte hinreichend Anhaltspunkte für eine Verletzung von Bedeutung gegen das Datenschutzgesetz enthalten.
  • Als Anzeigenerstatter (Dritte oder Betroffene) haben Sie keinen Anspruch auf ein Tätigwerden des EDÖB und sind nicht Partei in einem allfälligen Verfahren.

Was der EDÖB nicht kann:

  • Ihre Rechte an Ihrer Stelle ausüben. Um individuelle Streitigkeiten beizulegen, können Sie sich an das zuständige Gericht wenden: das Zivilgericht, wenn es sich beim Verantwortlichen um eine eine Privatperson bzw. ein Privatunternehmen handelt; das Verwaltungsgericht, wenn es sich um eine Bundesbehörde handelt.
  • Gegen kantonale oder kommunale Organe wie Betreibungsämter, Kinderschutz- und Erwachsenenschutzdienste, Kantonsspitäler, öffentliche Schulen usw. vorgehen.
  • Den für die Datenbearbeitung Verantwortlichen zur Zahlung von Schadenersatz verurteilen.
  • Situationen regeln, die nicht unter den Datenschutz fallen: Arbeitsrecht, Mietrecht, geistiges Eigentum, Strafrecht usw.
  • Der EDÖB ist keine Strafverfolgungsbehörde: Er ist nicht befugt, strafrechtliche Sanktionen zu verhängen oder Fälle von Belästigung, Verleumdung, Diskriminierung usw. zu verfolgen.

Typische Situationen – Siehe auch unsere FAQ:

Anzeigeformulare

Anzeigeformular für Betroffene

Mit diesem Formular können Sie einen möglichen Verstoss gegen Datenschutzvorschriften anzeigen, von denen Sie persönlich betroffen sind.

Anzeigeformular für Dritte

Mit diesem Formular können Sie einen möglichen Verstoss gegen Datenschutzvorschriften anzeigen, wenn Sie nicht persönlich betroffen sind oder anonym bleiben möchten.