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MitteilungVeröffentlicht am 20. Oktober 2025

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Praxis des EDÖB

In einem Urteil vom 6. Oktober 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Vereins Bürgerforum Schweiz gegen ein Bearbeitungsverbot des EDÖB abgewiesen.

Im Rahmen der Online-Kampagne „Pfarrer-Check” hat der Verein Bürgerforum Schweiz Kontaktdaten von Pfarrern und anderen im kirchlichen Umfeld tätigen Personen erhoben. Diesen Personen wurde ein Fragebogen zugestellt, und in einer vom Verein betriebenen Internetdatenbank wurde vermerkt, wer den Fragebogen erhalten hat und wie die Person geantwortet hat. Anhand des Fragebogens wollte der Verein feststellen, ob diese Person seine Glaubensansichten teilt. Der Verein weigerte sich, Einträge zu Personen, die in der Datenbank gegen ihren Willen verzeichnet waren, auf deren Begehren hin zu löschen.

In einer Untersuchung kam der EDÖB zum Schluss, dass der Verein gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstösst, indem er im Internet Daten von Personen veröffentlicht, die lediglich „erfasst” oder „angefragt” wurden. Diese Daten sind nach Ansicht des EDÖB weder geeignet, um verlässliche Aussagen über die Glaubensauffassung der betreffenden Person zu erhalten, noch erforderlich, um die Repräsentativität der Umfrage aufzuzeigen. Der EDÖB erliess am 9. April 2024 eine entsprechende Verfügung und verbot dem Verein die Datenbearbeitung. Der Verein Bürgerforum erhob dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, welches diese am 6. Oktober 2025 abgewiesen hat.

A-2941/2024 Urteil des BVGer vom 6. Oktober 2025