DataBreach
Der EDÖB stellt den Verantwortlichen ein Online-Formular zur Verfügung, mit welchem die Meldungen auf eine sichere und digitale Weise übermittelt werden können. Nach Absenden der Meldung können die Verantwortlichen eine Bestätigung mit den gemeldeten Angaben herunterladen.
Meldepflichtig an den EDÖB sind dabei nur Verletzungen der Datensicherheit, die dazu führen, dass Personendaten unbeabsichtigt oder widerrechtlich verlorengehen, gelöscht, vernichtet oder verändert werden oder Unbefugten offengelegt oder zugänglich gemacht werden und dies voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte von betroffenen Personen führt.
Falls es für den Schutz der betroffenen Personen erforderlich ist müssen Sie als Verantwortlicher diese informieren.
Weitere Angaben zur Meldung sind auf dem Online-Formular verfügbar. Das Formular ist ausschliesslich für die Meldungen von Verantwortlichen; Betroffene benutzen für die Kontaktaufnahme mit dem EDÖB bitte das entsprechende Kontaktformular.
Formular für die Meldung von Datensicherheitsverletzungen durch Verantwortliche (Data Breach-Portal)
Leitfaden des EDÖB betreffend die Meldung von Datensicherheitsverletzungen und Information der Betroffenen nach Art. 24 DSG
Der vorliegende Leitfaden des EDÖB behandelt die rechtlichen Voraussetzungen für die Meldung von Datensicherheitsverletzungen an den EDÖB, insbesondere den Begriff des «voraussichtlich hohen Risikos» von Art. 24 Abs. 1 DSG. Er definiert auch die Voraussetzungen für die Information der betroffenen Personen bei einer Verletzung der Datensicherheit nach Art. 24 Abs. 4 DSG.