Datenschutztag 2025: Datenschutz auf dem Prüfstand der digitalen Transformation
Anlässlich des Internationalen Datenschutztages organisierte die Fakultät für Rechtswissenschaften, Kriminalistik und öffentliche Verwaltung der Universität Lausanne in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), dem Centre universitaire d'informatique der Universität Genf und ThinkServices eine öffentliche Konferenz zum Thema «Die Wahlfreiheit im digitalen Zeitalter». Die stellvertretende Datenschutzbeauftragte Florence Henguely gab einen Rückblick auf die Erfahrungen mit dem Datenschutzgesetz und hob die Auswirkungen hervor, die dieses auf die Praxis des EDÖB hat. Zudem ging sie auf die Projekte ein, die der EDÖB insbesondere im Gesundheitsbereich im Fokus hat, und gab einen Überblick über die wichtigsten Herausforderungen.
Die Referierenden behandelten zentrale Themen wie die E-ID, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Rahmen des elektronischen Patientendossiers und die Einwilligung zur Bearbeitung von Gesundheitsdaten. Die Veranstaltung endete mit einer Podiumsdiskussion unter Beteiligung des Publikums.
Digitalisierung in der Bundesverwaltung
In der Privatwirtschaft und in der Bundesverwaltung laufen zahlreiche Digitalisierungsprojekte, die der EDÖB kritisch verfolgt. Mit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes am 1. September 2023 wurden dem EDÖB zusätzliche Aufgaben und Kompetenzen übertragen. Das neue Gesetz hat die Pflichten der Verantwortlichen ausgeweitet und den Schutz der Privatsphäre der betroffenen Personen gestärkt. Der EDÖB hat seine Aufsichtstätigkeit verstärkt, was sich in den Statistiken widerspiegelt.
Zwischenbilanz in Zahlen (01.09.2023 – 21.01.2025)
Am 28. Januar 1981 wurde das Übereinkommen des Europarates zum Datenschutz, das «Übereinkommen 108», zur Unterzeichnung aufgelegt. Seit 2007 wird am 28. Januar europaweit und auch in Übersee der internationale Datenschutztage ausgerichtet. Er hat zum Ziel, das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für den Schutz der Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu stärken und eine nachhaltige Verhaltensänderung im Umgang mit neuen Technologien zu bewirken.