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MitteilungVeröffentlicht am 19. September 2025

Der EDÖB unterzeichnet erstmals eine Absichtserklärung (MoU) mit einer ausländischen Aufsichtsbehörde

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, Adrian Lobsiger, hat mit seinem Amtskollegen des Vereinigten Königreichs, John Edwards, eine Absichtserklärung (sog. Memorandum of Understanding, MoU) unterzeichnet. Es ist das erste Mal, dass die eidgenössische Aufsichtsbehörde für Datenschutz eine solche Erklärung abgeschlossen hat.

Die Unterzeichnung des MoU erfolgte am 18. September 2025, am Rande der dieses Jahr in Seoul, Südkorea, stattfindenden globalen Datenschutzkonferenz. Sowohl das Vereinigte Königreich als auch die Schweiz weisen ein Datenschutzniveau auf, das jenem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union entspricht.

Mit der Unterzeichnung wollen die beiden Leiter der nationalen Aufsichtsbehörden für Datenschutz ihre Zusammenarbeit fördern und intensivieren. Dazu gehört der Austausch von Erfahrungen und von «best practices» sowie die Zusammenarbeit in internationalen Gruppen und Foren.

Das Bundesgesetz über den Datenschutz vom 25. September 2020 sieht vor, dass der EDÖB mit ausländischen Datenschutzbehörden zusammenarbeitet. Beim MoU mit dem britischen Information Commissioner’s Office (ICO) handelt es sich um die erste Absichtserklärung, welche der EDÖB mit einer ausländischen Aufsichtsbehörde für Datenschutz abschliesst. Das MoU auferlegt den beiden Aufsichtsbehörden keine rechtlich bindenden Verpflichtungen.