EDÖB erstattet Strafanzeige gegen die Add Conti GmbH wegen Verletzung der Mitwirkung im Rahmen einer Untersuchung
Aufgrund mehrerer Anzeigen von betroffenen Personen eröffnete der EDÖB am 4. Juni 2025 eine Untersuchung gegen das im Bereich Marketing tätige Unternehmen Add Conti GmbH.
Der EDÖB forderte das Unternehmen im Rahmen seines Eröffnungsschreibens auf, einen Fragenkatalog innerhalb von 30 Tagen zu beantworten. Dabei hat der EDÖB die Add Conti GmbH ausdrücklich auf ihre Mitwirkungspflicht im Rahmen des Verfahrens hingewiesen, sowie auf die Tatsache, dass die vorsätzliche Verweigerung der Mitwirkungspflicht mit Busse bis zu 250 000 Fr. strafbewehrt ist. Obwohl das Schreiben zugestellt wurde, erhielt der EDÖB keine Antwort. Daraufhin setzte der EDÖB der Add Conti GmbH eine Nachfrist, die wiederum unbeantwortet blieb.
Aufgrund des geschilderten Sachverhalts erstattete der EDÖB bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde am 14. August 2025 Strafanzeige wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht.
Gemäss zahlreichen erhaltenen Anzeigen würde die Add Conti GmbH Personendaten von in Deutschland wohnhaften Personen ohne deren Kenntnis erheben und deutschen Unternehmen für Werbezwecke zugänglich machen. Zudem würde das Unternehmen auf Auskunfts- und Löschgesuche nicht reagieren.