EDÖB schliesst Untersuchung zur Stimmerkennung bei PostFinance ab
Der EDÖB untersuchte, ob die PostFinance AG im Zusammenhang mit der Authentifizierung mittels Stimmerkennung gegen Datenschutzvorschriften verstösst. Er hat die Untersuchung am 16. Mai 2025 mit einer Verfügung abgeschlossen und die PostFinance AG angewiesen, bei der Erstellung von Stimmabdrücken zur Authentifizierung durch Stimmerkennung eine ausdrückliche Einwilligung von den betroffenen Personen einzuholen und diejenigen Stimmabdrücke zu löschen, bei welchen keine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.