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MitteilungVeröffentlicht am 30. September 2025

Der EDÖB veröffentlicht ein Merkblatt zu Patientenformularen für ärztliche und therapeutische Konsultationen

Formulare, die den Patientinnen und Patienten bei ärztlichen und therapeutischen Konsultationen ausgehändigt werden, werfen regelmässig Fragen zu Zweck und Inhalt auf. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) veröffentlicht nun ein Merkblatt, um die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen in Erinnerung zu rufen und zu präzisieren.

Im Zuge der anhaltenden Reaktionen auf die Formulare, die den Patientinnen und Patienten bei ärztlichen und therapeutischen Konsultationen ausgehändigt werden, hat der EDÖB ein Merkblatt verfasst. Es berücksichtigt die verschiedenen Meinungen zum Thema und beleuchtet unterschiedliche Aspekte der Patientenformulare:

  • Unterscheidung zwischen der Informationspflicht über die Datenbeschaffung und der Einwilligung der Patientinnen und Patienten in die Datenbearbeitung;
  • sichere Datenbekanntgabe;
  • Grundsatz der Verhältnismässigkeit, sprich welche Daten berechtigterweise beschafft werden dürfen.

Mit dem Merkblatt will der EDÖB den Patientinnen und Patienten hilfreiche Informationen bereitstellen, vor allem aber auch die Leistungserbringer und ihre Dachverbände für die Anforderungen des Datenschutzgesetzes sensibilisieren. Er erwartet von ihnen, dass sie die Formulare und ihre Praxis gegebenenfalls anpassen.

Das Merkblatt wurde aus Sicht der Arzt-Patienten-Beziehung verfasst. Die Grundsätze gelten jedoch grösstenteils auch für andere, privat ausgeübte therapeutische Berufe.