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Musterbriefe BGÖ

Musterbriefe zum Schlichtungsverfahren

Ist die gesuchstellende Person oder die betroffene Drittperson mit der Beurteilung ihres Zugangsgesuchs durch die Behörde nicht einverstanden, kann beim EDÖB ein Schlichtungsverfahren beantragt werden. Der EDÖB wird nur auf Antrag tätig. Ziel dieses Verfahrens ist eine schnelle und konstruktive Lösung des Konflikts. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.

Ein Schlichtungsantrag kann in folgenden Fällen eingereicht werden: 

Die Behörde verweigert, beschränkt oder schiebt den Zugang zum gewünschten Dokument auf.

Die Behörde nimmt nicht innert gesetzlicher Frist Stellung.

Die Behörde will den Zugang zum gewünschten Dokument gewähren, obwohl es (Personen-)Daten von Drittpersonen enthält, welche mit der Bekanntgabe nicht einverstanden sind.

Schlichtungsanträge sind innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Stellungnahme der Behörde bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Antwortfrist zu stellen. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden (E-Mail ausreichend). Dazu können Sie diese Musterschreiben verwenden. 

Es hilft uns, wenn Sie mit dem Schlichtungsantrag Kopien Ihrer Korrespondenz mit der Behörde (z.B. Zugangsgesuch, Stellungnahmen der Behörde) zukommen lassen. Je mehr Informationen Sie dem Schlichtungsantrag beifügen, desto effizienter kann der EDÖB das Verfahren in Angriff nehmen.

Musterbrief Zugangsgesuch

Sie wollen ein Zugangsgesuch einreichen: