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MedienmitteilungVeröffentlicht am 19. Dezember 2025

Strategie der Schweiz gegen organisierte Kriminalität

Bern, 19.12.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2025 die Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) gutgeheissen. Es ist die erste solche Strategie. Sie ist eingebettet in die Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz und bildet die Grundlage, damit alle Staatsebenen behördenübergreifend und wirksam der wachsenden Bedrohung durch kriminelle Netzwerke begegnen. Das EJPD unter der Leitung des Bundesamts für Polizei (fedpol) hat die Strategie gemeinsam mit Bund, Kantonen und Gemeinden ausgearbeitet. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat die Strategie bereits am 27. November 2025 verabschiedet. Die Strategie legt Aktionsfelder für das Erkennen, Verhindern und Bekämpfen der OK fest. Auf Bundesebene sollen verschiedene rechtliche Anpassungen in ein Gesetzespaket zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität fliessen.

Europol hat im Jahr 2023 in einer Bestandesaufnahme festgestellt, dass europaweit über 800 kriminelle Organisationen tätig sind – diverse davon auch in der Schweiz. Die OK ist in der Schweiz insbesondere im Betäubungsmittelhandel, in der Geldwäscherei, im Menschenhandel und im illegalen Glücksspiel aktiv. Darüber hinaus versuchen kriminelle Netzwerke die Gesellschaft und den Rechtsstaat zu unterwandern mit dem Ziel, sich zu bereichern und ihre Machtansprüche durchzusetzen. Sie nutzen modernste Technologien oder zeichnen sich durch hohe Gewaltbereitschaft aus. OK ist eine ernst zu nehmende Gefahr für die innere Sicherheit. Deren Netzwerke arbeiten kantons- und länderübergreifend und erfordern deshalb ein koordiniertes Vorgehen. Die Schweiz ist mit ihrer zentralen Lage in Europa, dem ausgebauten und bestens vernetzten Finanzplatz, der guten Infrastruktur und ihrem Wohlstand attraktiv für die OK.

Die Strategie verfolgt drei strategische Ziele:

Mit der Strategie wollen Bund, Kantone und Gemeinden die OK wirksam bekämpfen, die Schweiz vor den Gefahren der OK schützen und den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schaden durch die OK eindämmen. Der OK soll der Nährboden für die Bildung, Ausbreitung und Festsetzung krimineller Strukturen in der Schweiz entzogen werden. Die Strategie umfasst drei strategische Ziele:

1.  OK erkennen

Massnahmen zur Sensibilisierung und Schulung sollen dazu beitragen, dass Behörden, Wirtschaft und Gesellschaft Risiken, die sich aus der Präsenz der OK in der Schweiz ergeben, bekannt sind und sie ihre Aktivitäten und Praktiken erkennen. Hierzu führt fedpol bereits jetzt Sensibilisierungen bei potenziell betroffenen Behörden durch und wird diese weiter ausbauen. Mit rechtlichen Anpassungen sollen zivile Behörden und Organisationen verdächtige Beobachtungen einfacher den Strafverfolgungsbehörden melden können. Der Aufbau eines gesamtheitlichen Lagebildes soll das Erkennen der OK gesellschafts- und behördenübergreifend verbessern.

2.  OK verhindern

Mit der Strategie sollen Bund, Kantone und Gemeinden ihre Zusammenarbeit intensivieren. Unter anderem sollen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, damit Bund, Kantone und Gemeinden sowie Organisationen Informationen austauschen und kooperieren können. Zusätzlich sollen Vorschläge für neue verwaltungsrechtliche bzw. präventiv-polizeiliche Massnahmen auf Stufe Bund ausgearbeitet werden. Diese sollen den Behörden Mittel an die Hand geben, um Vermögenswerte krimineller Herkunft rascher einzuziehen.

3.  OK bekämpfen

Kriminelle Gruppierungen sind über Kantons- und Landesgrenzen hinaus aktiv. Die Strategie sieht vor, den nationalen und internationalen Austausch von Informationen und die Nutzung bestehender Instrumente in der Zusammenarbeit zu stärken. Etwa, indem gemeinsame Ermittlungsteams in komplexen nationalen und internationalen Fällen verstärkt zusammenarbeiten.

Geldwäscherei spielt in der Bekämpfung von OK eine besonders zentrale Rolle, insbesondere für den Finanzplatz Schweiz. Kriminelle Gruppierungen streben nach Vermögenswerten aller Art und versuchen, diese in den regulären Geldkreislauf einzuschleusen. Die Strategie sieht vor, das Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei zu verbessern. Es sollen Vorschläge für rechtliche Anpassungen ausgearbeitet werden, die den Nachweis und die Verfolgung der Geldwäscherei sowie das Einfrieren und Einziehen verdächtiger Vermögenswerte von OK-Exponenten vereinfachen.

Gesetzesanpassungen sollen ebenfalls im Bereich der Strafverfolgung erarbeitet werden, mit dem Ziel, dass die Strafverfolgungsbehörden strafrechtlich relevantes Verhalten von OK-Exponenten einfacher und rascher sanktionieren können. Dabei geht es etwa um verbesserte Anreize zur Selbstanzeige und die einfachere Beweisaufnahme und Beschlagnahmung von Beweismitteln.

Umsetzung der Strategie

Das EJPD wird zusammen mit der KKJPD und weiteren Stellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden bis Ende 2026 einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Bekämpfung der OK mit konkreten Massnahmen, Zuständigkeiten und Fristen ausarbeiten.

Die Massnahmen, die Gesetzgebungsarbeiten auf Stufe Bund (siehe Faktenblatt) erfordern, sollen in einem Gesetzespaket gebündelt werden. Dieses erfordert vertiefte Abklärungen und wird voraussichtlich Ende 2027 als Vernehmlassungsvorlage vorliegen.

Die Massnahmen, die keine gesetzlichen Anpassungen benötigen (siehe Faktenblatt), werden von Bund und Kantonen ab 2026 umgesetzt. Dazu gehören etwa die Weiterentwicklung des OK-Lagebildes, die Schulung von Mitarbeitenden beispielsweise im Finanz- und Immobiliensektor, die Definition von Ansprechstellen bei Verdacht auf OK und Verbesserungen in der Polizeizusammenarbeit im In- und Ausland.

Ressourcen zur OK-Bekämpfung

Zu den nicht gesetzlichen Massnahmen gehört auch, dass Bund, Kantone und Gemeinden die für die Umsetzung der Strategie erforderlichen Ressourcen bereitstellen. So prüft das EJPD bis Ende 2026 alternative Finanzierungsmodelle für die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) und erarbeitet einen Plan für die Aufstockung der Ressourcen bei der Bundeskriminalpolizei (BKP). Das EJPD wird diese über den ordentlichen Budgetprozess einbringen. Das Parlament hat zudem den Bundesrat beauftragt, in den nächsten zehn Jahren bis zu 200 neue Stellen bei der BKP zu schaffen.

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