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FremdmitteilungVeröffentlicht am 19. September 2025

Vernehmlassungseröffnung: Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Bern / Berne / Berna, 19.09.2025 — Totalrevision der Maschinenverordnung (MaschV)
In der EU ist per 20. Januar 2027 die neue EU-Maschinenverordnung anwendbar. Zur Weiterführung des bilateralen Wegs und der Verhinderung von technischen Handelshemmnissen muss die EU-Maschinenverordnung gleichwertig und gleichzeitig übernommen werden. Dies wird mit der Anwendung der bewährten Verweistechnik in der schweizerischen Maschinenverordnung erreicht. Damit werden unter anderem die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (inkl. Cybersicherheit und maschinelles Lernen) oder die Konformitätsbewertungsverfahren (inkl. der Pflicht zum Beizug einer Konformitätsbewertungsstelle bei sechs Maschinenkategorien) der EU übernommen.
Datum der Eröffnung: 19. September 2025
Vernehmlassungsfrist: 19. Dezember 2025