Bundesrat beschliesst erste nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus
Bern, 08.12.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 die erste Nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus verabschiedet. Damit setzt er ein deutliches Zeichen für den Schutz der Grund- und Menschenrechte in der Schweiz. Die Strategie hat zum Ziel, Rassismus und Antisemitismus besser zu erfassen, Betroffene zu schützen, die Rassismusprävention institutionell zu stärken und das gesellschaftliche Engagement zu fördern. Sie schafft einen gemeinsamen Handlungsrahmen für Bund, Kantone, Städte und Gemeinden und stärkt den Dialog mit der Zivilgesellschaft.
Rassismus und Antisemitismus sind in der Schweiz eine gesellschaftliche Realität. Gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik gaben 2024 17% der Wohnbevölkerung an, in den letzten fünf Jahren rassistische Diskriminierung erfahren zu haben. Das entspricht fast jeder sechsten Person, die in der Schweiz lebt – also rund 1,2 Mio. Menschen zwischen 15 und 88 Jahren. Betroffene werden unter anderem aufgrund ihrer tatsächlichen oder angenommenen Herkunft oder Nationalität, Hautfarbe oder religiösen Zugehörigkeit diskriminiert. Die Folgen sind oft gravierend – weniger Chancen auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, ökonomische und gesundheitliche Einschränkungen und soziale Ausgrenzung – und sie wirken sich auf die ganze Gesellschaft aus.
Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2025 die erste Nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus verabschiedet. Er erfüllt damit die Motion 23.4335 («Für eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus») der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats. Zudem setzt er die Vorgaben der Bundesverfassung um, die Diskriminierung verbietet und Behörden verpflichtet, dagegen vorzugehen. Gleichzeitig kommt er damit den Empfehlungen des UN-Ausschusses nach, der die Einhaltung des Übereinkommens für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (ICERD) überprüft, zu dem sich die Schweiz 1994 verpflichtet hat.
Ziele der Strategie: Monitoring, Schutz, Institutionalisierung, Engagement
Die Strategie schafft einen gemeinsamen Rahmen für die Massnahmen von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. Sie soll sicherstellen, dass die Tätigkeiten der verschiedenen Akteure koordiniert und auf die nationalen Ziele abgestimmt sind. Langfristig trägt die Strategie dazu bei, die Prävention und Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus in den öffentlichen Institutionen und der Gesellschaft zu verankern und so die Rechte der Betroffenen nachhaltig zu stärken.
Die Strategie stellt den Akteurinnen und Akteuren öffentlicher Institutionen ein praxisnahes Arbeitsinstrument zur Verfügung («4x4-Modell»), das bei der Planung von Massnahmen und Programmen eingesetzt werden kann. Es umfasst vier Handlungsfelder:
- Systematisches Monitoring: Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung werden mess- und sichtbar gemacht und damit die Grundlage für neue Massnahmen verbessert.
- Schutz: Der Schutz und die Rechte von Betroffenen werden gesichert und der Zugang zu Unterstützung erleichtert.
- Institutionelle Verankerung: Institutionen werden dabei unterstützt, Diskriminierung zu erkennen und systematisch dagegen vorzugehen.
- Gesellschaftliches Engagement: Austausch, Zusammenarbeit und gemeinsames Lernen zwischen Behörden, Zivilgesellschaft und weiteren Akteuren werden gefördert.
Mit dem Einbezug von vier Querschnittsthemen – struktureller Rassismus, intersektionale Diskriminierung, Betroffeneneinbezug und unterschiedliche Formen von Rassismus – können Institutionen gleichzeitig sicherstellen, dass ihre Massnahmen zielgerichtet und wirksam sind.
Die Strategie stützt sich auf aktuelle empirische Grundlagen, darunter das nationale Rassismus-Monitoring, qualitative Forschung sowie die Evaluation bisheriger Massnahmen. Fachwissen von Expertinnen und Experten von Bund, Kantonen, Gemeinden, ausserparlamentarischen Kommissionen, NGOs und der Wissenschaft wurde im Rahmen eines Hearings einbezogen. Die Analysen haben gezeigt, dass in den vergangenen Jahren in der Rassismusprävention wichtige Fortschritte erzielt wurden – etwa bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit oder der Beratung Betroffener. Es besteht aber weiterhin Handlungsbedarf: Für eine wirksame Prävention braucht es eine bessere Koordination, eine solidere Datengrundlage sowie die Anerkennung struktureller Formen von Rassismus und Antisemitismus.
Erarbeitung des Aktionsplans ab 2026
Die Umsetzung der Strategie erfolgt ab 2026. Gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Bundes, den Kantonen, Städten und Gemeinden sowie der Zivilgesellschaft erarbeitet die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) einen Aktionsplan mit Massnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus. Die Arbeiten werden von einer Expertinnen- und Expertengruppe begleitet. Zudem wird die Umsetzung der Strategie regelmässig evaluiert und ihre Wirkung gemessen. 2028 wird dem Bundesrat eine erste Zwischenbilanz vorgelegt.
Nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus: Resultate des Hearings, Massnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus: www.frb.admin.ch