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MitteilungVeröffentlicht am 13. Oktober 2025

Schengen: Entry/Exit-System (EES) in Betrieb

Am 12. Oktober 2025, ist das EU-Einreise-/Ausreisesysten (Entry/Exit-System, EES) im Schengen-Raum in Betrieb gegangen. Es wurde von der EU entwickelt, um irreguläre Migration zu verhindern und die Sicherheit im Schengenraum zu verbessern. Als Schengen assoziiertes Mitglied ist die Schweiz neben 28 anderen europäischen Staaten an diesem Informationssystem beteiligt. Der EDÖB hat Musterbriefe erstellt, mit denen Betroffene Ihre Rechte geltend machen können.

Anstelle der bisherigen manuellen Abstempelung der Reisedokumente an den Schengen Aussengrenzen erfolgt im Entry/Exit-System (EES) künftig eine elektronische Erfassung. Auch die restliche zulässige Aufenthaltsdauer im Schengenraum wird automatisch berechnet.

Das EES erfasst personenbezogene Daten aus Reisedokumenten wie Name, Geburtsdatum und Geburtsort. Ausserdem werden die Ein- und Ausreisedaten sowie die biometrischen Daten wie Gesichtsbilder und Fingerabdrücke der Reisenden erfasst. Das EES bearbeitet somit auch besonders schützenswerte Personendaten, weshalb die wirksame Ausübung der Rechte der betroffenen Personen und die Überwachung dieser Datenbearbeitung von entscheidender Bedeutung sind.

Die Reisenden werden bei Übertritt der Schengen Aussengrenze angemessen über ihre Rechte hinsichtlich der Bearbeitung ihrer Personendaten im EES und über die Ausübung dieser Rechte informiert. Behörden, die Personendaten im EES bearbeiten, wie Grenzschutzbeamte, Migrationsbehörden und unter bestimmten Voraussetzungen Strafverfolgungsbehörden, müssen sicherstellen, dass betroffene Personen auf einfache Weise Zugang zu ihren Daten beantragen können. Für die Wahrnehmung der Betroffenenrechte hat der EDÖB auf seiner Webseite Musterbriefe bereitgestellt.

Das EES wird in den Schengen Staaten schrittweise über einen Zeitraum von sechs Monaten eingeführt. Die Flughäfen Basel und Genf starteten am 12. Oktober 2025. Der Flughafen Zürich beginnt am 17. November 2025 mit dem Roll-out. Die kleineren Flughäfen mit Schengen Aussengrenze folgen in den kommenden Monaten.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) und die nationalen Datenschutzbehörden des Schengenraums (CSC Coordinated Supervision Committee) nehmen die koordinierte Überwachung der Datenbearbeitung in den gross angelegten EU-Informationssystemen wie dem EES wahr.

Weitere Informationen zum EES sind vom Staatssekretariat für Migration SEM und von der Europäischen Union bereitgestellt.