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Veröffentlicht am 30. Juni 2025

Tätigkeitsbericht des EDÖB

Der EDÖB erstattet der Bundesversammlung jährlich Bericht über seine Tätigkeit. Er übermittelt seinen Bericht gleichzeitig dem Bundesrat. Der Bericht wird veröffentlicht (Art. 57 DSG).

Der Bericht deckt für den Bereich Datenschutz jeweils den Zeitraum zwischen 1. April und 31. März des Folgejahres ab. Für den Bereich Öffentlichkeitsprinzip entspricht er dem Kalenderjahr 1. Januar bis 31. Dezember.

Hier finden Sie den aktuellen 32. Tätigkeitsbericht 2024/2025:

Eine gedruckte Version ist beim Bundesamt für Bauten und Logistik (Shop BBL) erhältlich (Art. Nr. 410.032.D).

Medienmitteilung vom 1. Juli 2025:

Tätigkeitsberichte - ePaper

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