EDÖB hat Untersuchung gegen Transportunternehmen eröffnet
Bezugnehmend auf die mediale Berichterstattung zum Einsatz von Bodycams durch die Zugsbegleitenden der BLT Baselland Transport AG teilt der EDÖB mit, dass er gegen dieses Transportunternehmen eine Untersuchung nach Art. 49 ff. des Bundesgesetzes über den Datenschutz eröffnet hat, weil genügend Anzeichen bestehen, dass ein Verstoss gegen Datenschutzvorschriften vorliegen könnte.
Da die BLT die Bearbeitung von Personendaten mittels Bodycams im Rahmen einer Konzession nach dem Bundesgesetz über die Personenbeförderung durchführt, untersteht sie der Aufsicht des EDÖB.
Während des laufenden Verfahrens werden keine näheren Auskünfte erteilt.