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Veröffentlicht am 1. Juli 2025

Verfügung des EDÖB gegen die Cembra Money Bank AG

Mit Verfügung vom 29. Januar 2025 schloss der EDÖB seine Untersuchung gegen die Cembra Money Bank AG (Cembra) ab. Im Verfahren beurteilte der EDÖB die gesetzlichen Fristen für die Bearbeitung von Auskunftsgesuchen sowie die zu erteilende Auskunft der bearbeiteten Personendaten als solche. Das Unternehmen wurde aufgefordert, allen Personen, die bisher auf Auskunftsbegehren lediglich eine standardisierte Antwort erhalten haben, die bearbeiteten Personendaten als solche mitzuteilen.