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Wearables : Smartwatches, Fitnesstrackers, Smartglasses

Diese am Körper getragenen Smartgeräte können zu verschiedensten Zwecken eingesetzt werden. Da sie mit Sensoren, ausgestattet sind, können sie Messdaten über körperliche Aktivitäten, Schlaf, Herzfrequenz etc. erheben und auswerten. Verbunden mit dem Internet, sei es direkt via Mobilfunkverbindung oder indem sie über Bluetooth mit anderen Geräten wie Smartphones kommunizieren, und ausgestattet mit Kameras, Mikrofonen und Ortungsfunktionen, können sie auch zum Zweck von Augmented-Reality verwendet werden. Die Datenschutzrisiken hängen also stark von der tatsächlichen Verwendung ab und können sowohl die Nutzerinnen und Nutzer selbst als auch Dritte betreffen.

Daten der Nutzerinnen und Nutzer

Die meisten Nutzerinnen und Nutzer setzen solche Geräte ein, um eigene körperliche oder sportliche Aktivitäten zu erfassen. Sie verlassen sich dabei auf vorinstallierte Software oder selbst installierte Apps, die aus den erhobenen Daten Erkenntnisse über die eigene sportliche Leistung sowie Gesundheit und Wohlbefinden liefern. Die erhobenen Daten weisen einen engen Personenbezug auf – schliesslich werden sie direkt am Körper gemessen. Gesundheitsdaten gelten als besonders schützenswerte Personendaten, da die Risiken im Falle eines Missbrauchs hoch sind. Da solche Geräte tagelang und sogar nachts getragen werden können, lassen sich zudem Muster wie Bewegungsprofile erkennen, was Rückschlüsse auf die Gesundheit, Lebensgewohnheiten und die Intimsphäre ermöglicht. Kurz gesagt: Ein solches Gerät kann oft mehr über seine Nutzerinnen und Nutzer wissen als diese selbst.

Überlegungen vor dem Kauf eines Produktes

Vor dem Kauf dieser Geräte oder, wenn es sich um eine selbstinstallierte App handelt, vor deren Installation, ist es daher ratsam zu prüfen, wie der Hersteller bzw. App-Entwickler mit den erhobenen Daten umgeht. Diese Informationen finden sich in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen. Es lohnt sich, diese sorgfältig zu lesen, um eine informierte Entscheidung über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu treffen. Folgende Fragen sollten dabei helfen:

Tipps bei der Nutzung des Produktes

Nebst der Überprüfung der Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen können Nutzerinnen und Nutzer durch ihr Verhalten Datenschutzrisiken reduzieren:

Bei der Installation von Drittanbieter-Apps oder vor der Nutzung von bestimmten Funktionen eines Geräts erfolgt häufig eine Anfrage, den Zugriff auf bestimmte Daten des Geräts zu gewähren bzw. Berechtigungen zu erteilen, wie z. B. Zugriff auf Bilder und Mikrofon, Standort- oder Gesundheitsdaten. Es empfiehlt sich zu prüfen, ob die Berechtigungen für die erwünschten Funktionen der App notwendig sind. Unnötige Zugriffe sollten unbedingt abgelehnt bzw. in den Einstellungen widerrufen werden. Eine datenschutzfreundliche App sollte nach dem Grundsatz der Datenminimierung funktionieren. Lässt sich eine App nur nutzen, wenn schwer nachvollziehbare Berechtigungen erteilt werden müssen, sollte auf die Nutzung der App oder auf den Kauf des Geräts besser verzichtet werden. Sicherheitslücken lassen sich durch Updates beheben. Das Herunterladen von Updates sowie das regelmässige Aktualisieren von Apps und Software der Wearables reduziert entsprechende Risiken.

Daten der eigenen Kinder

Da solche Geräte Ortungsfunktionen über GPS oder Bluetooth bieten, werden sie zunehmend von Eltern eingesetzt, um ihre Kinder zu tracken. Dabei ist zu beachten: Auch wenn Kinder und Minderjährige mangels Handlungsfähigkeit ihre Persönlichkeitsrechte nicht selbst ausüben können, sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, im Interesse des Kindes zu handeln und es zu schützen, und zugleich dessen Privat – und Intimsphäre zu respektieren. Kinder können nicht rechtswirksam in die Bearbeitung ihrer Daten zur eigenen Überwachung einwilligen.

Daten Dritter

Wearables, die mit Kamera oder Mikrofon ausgestattet sind, ermöglichen es Nutzerinnen und Nutzern auch, Daten von Drittpersonen (Familie, Kollegen, Freundinnen, Kundinnen, Patienten usw.) zu bearbeiten, z. B. die Stimme aufzunehmen oder Fotos zu machen. Die besondere Diskretion von Wearables im Vergleich zu einem Smartphone erhöht aber das Risiko, dass Daten Dritter erhoben werden, ohne, dass sich diese Personen der Erhebung, Bearbeitung und Übermittlung ihrer Daten bewusst sind. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen in diesem Zusammenhang wissen, dass sie die Bilder und Stimme Dritter nicht nach ihrem Belieben bearbeiten dürfen. Verdeckte Datenbeschaffungen können gegen das Strafgesetz verstossen (siehe unten).

Erhöhte Sensibilität von Smartbrillen

Die modernsten vernetzten Brillen (wie die Brillen von Ray Ban und Oakley) sind besonders diskret, können ohne Wissen der betroffenen Personen Bilder und Töne (Fotos und Videos) aufzeichnen und diese schnell und unmittelbar (Livestream in sozialen Netzwerken) weitergeben und sind in die Produkte und die künstliche Intelligenz von Meta integriert. Diese Funktionen stellen daher ein erhöhtes Risiko für die Persönlichkeitsrechte Dritter dar.

Eine Bearbeitung von Personendaten unter Verletzung des Transparenzprinzips stellt einen Eingriff in die Persönlichkeit dar, der kaum zu rechtfertigen ist und daher unzulässig ist. Nutzerinnen und Nutzer sollten deshalb sicherstellen, dass allfällig betroffene Drittpersonen über die Aufnahme informiert sind und mit der Bearbeitung ihrer Daten einverstanden sind.

Die Missachtung dieser Grundsätze kann nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben (z. B. nach Art. 179bis StGB, Art. 179ter StGB und Art. 179quater StGB). Es liegt in der Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer von solchen Geräten, sich über die geltenden Rechtsvorschriften zu informieren, die am Ort gelten, wo sie sie zum Einsatz bringen. Im Übrigen verweisen wir auf die Rubrik "Umgang mit Fotos"

Siehe auch:

  • Umgang mit Fotos

    Jede Person hat ein Recht am eigenen Bild. Dies bedeutet, dass jede und jeder in der Regel darüber entscheiden kann, ob und in welcher Form ihr oder sein Bild aufgenommen und veröffentlicht werden darf.