Auch wenn Sie die Bearbeitung von Personendaten einem Auftragsbearbeiter übertragen, bleiben Sie für den Datenschutz verantwortlich.
Die Übermittlung von Personendaten ins Ausland unterliegt besonderen Regeln. Was beachtet werden muss, bevor Daten in andere Länder transferiert werden.
Wer braucht eine Datenschutzerklärung und was sollte diese enthalten?
Welche Daten dürfen Arbeitgeber bearbeiten? Wie müssen sie vorgehen?
Unternehmen, die technische Mittel zur Überwachung ihrer Angestellten einsetzen, müssen die arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
Videoüberwachungsanlagen können das Wohlbefinden, die psychische Gesundheit und die Produktivität der Angestellten beeinträchtigen. Sie sollen deshalb nur eingesetzt werden, wenn weniger einschneidende Massnahmen den erwünschten Zweck nicht erfüllen.
Telefonüberwachung am Arbeitsplatz wirft viele Fragen auf. Die Frage, zu welchem Zweck sie zulässig ist, steht dabei im Zentrum.
Wer unzulässig ein Gespräch aufzeichnet, kann neben dem Datenschutzgesetz (DSG) auch gegen das Strafgesetzbuch (StGB) verstossen.
Der Zugriff eines Arbeitgebers auf E-Mails seiner Angestellten wirft für beide Seiten viele Fragen auf. Es ist nicht immer einfach, zwischen den berechtigten Interessen des Arbeitgebers und der Achtung der Privatsphäre der Angestellten abzuwägen.
Post, E-Mail, Telefon: Je nach Art der Kontaktaufnahme gelten unterschiedliche Regeln für eine datenschutzkonforme Werbung.
Wirtschaftsauskunfteien, Inkassobüros und andere Stellen bearbeiten Daten zu Ihrem Zahlungsverhalten und geben sie weiter. Wann ist dies erlaubt?
Schauen Sie in unsere FAQ oder rufen Sie unsere Hotline an.
Hier erfahren Sie weiteres über Neuerungen beim Datenschutzgesetz, das am 1.9.2023 in Kraft getreten ist.
Meldung von Datenschutzberaterinnen oder -beratern an den EDÖB gemäss Art. 10 Abs. 3 DSG für Private und Art. 10 Abs. 4 DSG für Bundesorgane.