Werbung & Marketing

Werbung & Marketing

Post, E-Mail, Telefon: Je nach Art der Kontaktaufnahme gelten unterschiedliche Regeln für eine datenschutzkonforme Werbung.

 


Werbung per E-Mail

Unter welchen Bedingungen ist E-Mail-Werbung zulässig? Was kann man gegen die unerlaubte Zustellung von E-Mail-Werbung unternehmen?

Bei der kommerziellen Kundenakquirierung per E-Mail werden Personendaten bearbeitet. Das Datenschutzgesetz (DSG) findet Anwendung, soweit Personendaten (E-Mail-Adressen) beschafft und für den Versand von Werbung verwendet werden. 

Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthält eine besondere Bestimmung: Art. 3 Bst. o UWG. Bei der fernmeldetechnischen Sendung von Massenwerbung, insbesondere via E-Mail, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Grundsatz:

E-Mail-Werbung ist möglich unter der Bedingung, dass die Personen ihre ausdrückliche Einwilligung geben, bevor sie angegangen werden (Opt-in). Die Einwilligung ist nur gültig, wenn sie freiwillig und nach hinreichender Aufklärung erfolgt; die betroffene Person muss über die Verwendung ihrer E-Mail-Adresse zu Werbezwecken informiert worden sein und ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben haben, zum Beispiel, indem sie ein entsprechendes leeres Feld mit folgendem Wortlaut ankreuzt: «Ich stimme zu, dass meine Daten zu Werbezwecken verwendet werden». Die Einwilligung muss freiwillig erfolgen und darf jederzeit widerrufen werden. Die Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht ausreichend.

Ausnahme:

Die angegangene Person ist Kundin oder Kunde des Unternehmens, und die Werbung betrifft ähnliche Produkte oder Dienstleistungen desselben Unternehmens. Zudem kann die Person die Werbung jederzeit ablehnen (Opt-out). Diese Ausnahme ist nur gültig, wenn ein Verkauf stattgefunden hat oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen wurde. Es genügt nicht, lediglich ein Onlinekonto eröffnet zu haben. In jedem Fall muss die Identität des Absenders angegeben werden, und es muss eine einfache und kostenlose Möglichkeit bestehen, weitere Werbung abzulehnen, in der Regel mit einem Abmeldelink. 

Wenn die E-Mail-Werbung, die Sie erhalten haben, gegen das UWG verstösst, macht sich der Absender des unlauteren Wettbewerbs schuldig und muss mit zivil- oder strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Sie haben insbesondere die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) einzureichen, das über verschiedene Möglichkeiten verfügt, gegen widerrechtliche E-Mail-Werbung vorzugehen.

SECO: Beschwerde melden

Für alle Fälle, die nicht spezialgesetzlich geregelt sind, ist das Datenschutzrecht anwendbar, soweit Personendaten behandelt werden.

> Auskunftsrecht


Werbung per Post oder Telefon

Persönlich adressierte Werbung per Post oder per Telefon ist unter bestimmten Voraussetzungen datenschutzkonform. Dies ist z.B. grundsätzlich der Fall, wenn Sie Ihre Adresse und Telefonnummer veröffentlicht haben. Wer keine Werbung erhalten will, hat diverse Möglichkeiten, um diese zu verhindern.

Wann ist die Verwendung von Adresse und Telefonnummer zu Werbezwecken datenschutzkonform?

Nach dem Bundesgesetz über den Datenschutz ist die Verwendung von Adresse und Telefonnummer zu Werbezwecken grundsätzlich zulässig, wenn die betroffene Person ihre Adresse und Telefonnummer der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat und die Verwendung für Werbezwecke nicht untersagt hat. Öffentlich zugänglich sind Adresse und Telefonnummer zum Beispiel,

  • wenn sie im Telefonverzeichnis eingetragen sind; 
  • wenn sie in einem anderen Verzeichnis eingetragen sind (Branchenverzeichnis, von einer privaten Firma oder Vereinigung herausgegebenes Adressbuch usw.).

Sie haben Ihre Adresse oder Telefonnummer nicht publiziert und möchten erfahren, wie eine bestimmte Unternehmung, die Sie zwecks Werbung kontaktiert hat, an Ihre Adresse oder Telefonnummer gelangt ist?

Gemäss Datenschutzgesetz hat jede Person das Recht, vom Verantwortlichen Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche Personendaten über sie bearbeitet werden. Die Auskunft beinhaltet u.a. auch die verfügbaren Angaben über die Herkunft von Personendaten, soweit sie nicht bei der betroffenen Person beschafft wurden. 

Wie kann ich die Verwendung von Adresse und Telefonnummer zu Werbezwecken verbieten?

Die Verwendung von Adresse und Telefonnummer zu Werbezwecken kann generell verboten werden

  • durch Sperrung von Adresse und Telefonnummer bei der Swisscom Directories AG. Dann werden diese Angaben im Telefonverzeichnis mit einem * markiert.

Die Verwendung der Adresse zu Werbezwecken kann darüber hinaus generell verboten werden

  • durch Sperrung der Adresse beim Schweizer Dialogmarketing Verband SDV, dem eine Mehrzahl der schweizerischen Direktmarketingfirmen angeschlossen sind. Sie können sich dazu online in die sogenannte «Robinson-Liste» eintragen: www.sdv-konsumenteninfo.ch. Der Eintrag in die Robinsonliste ist auch per Post möglich. Senden Sie einen Brief mit Ihrer Adresse, die sie eintragen möchten, an: SDV Schweizer Dialogmarketing Verband, Hochbordstrasse 1, 8600 Dübendorf.
Die Verwendung von Adresse und Telefonnummer zu Werbezwecken kann im Einzelfall verboten werden, 
  • indem unerwünschte Werbeschriften ungeöffnet an den Absender retourniert werden mit einem Vermerk auf dem Umschlag «Ich untersage die Verwendung meiner Adresse zu Werbezwecken»; Kleber mit entsprechenden Texten können Sie bei Konsumentenschutz-Organisationen bestellen;
  • indem bei unerwünschten Werbeschriften ein eingeschriebener Brief an den Absender geschickt wird, mit welchem die Verwendung der Adresse untersagt wird (aus Beweisgründen die bessere Option)

Was kann ich gegen unerwünschte Werbeanrufe sonst noch tun?

Werbeanrufen können Sie auch mit technischen Massnahmen wie z.B. einem Werbeanruf-Filter entgegentreten. Wenden Sie sich dazu an Ihren Telekom-Anbieter. 

Im Übrigen setzt nicht nur das Datenschutzgesetz, sondern auch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) Werbeanrufen rechtliche Schranken. Das UWG untersagt in Art. 3 Abs. 1 Bst. u Werbeanrufe auf Rufnummern, die im Telefonverzeichnis mit einem Sterneintrag vermerkt sind, oder auf Rufnummern, die nicht im Telefonverzeichnis vermerkt sind (vom Verbot ausgenommen sind Werbeanrufe im Rahmen einer Geschäftsbeziehung). Bei entsprechenden Anrufen besteht deshalb die Möglichkeit, sich beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zu beschweren.


Recht auf Vergessen im Internet

Suchmaschinen machen Informationen, die im Internet veröffentlicht wurden, für jedermann zugänglich. Wie ist hier die Rechtslage?

Datenschutzerklärungen im Internet

Wer braucht eine Datenschutzerklärung und was sollte diese enthalten?

Tracking: Aus belanglosen Daten können Persönlichkeitsprofile entstehen

Mit Tracking sind Technologien gemeint, die das Verhalten von Menschen in einer online Umgebung oder einem physischen Raum erfassen und auswerten.


Fragen zum Datenschutz

Schauen Sie in unsere FAQ oder rufen Sie unsere Hotline an.

Auskunftsrecht

Nach dem Datenschutzgesetz kann jede Person vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden.

Wichtige Neuerungen

Hier erfahren Sie weiteres über Neuerungen beim Datenschutzgesetz, das am 1.9.2023 in Kraft getreten ist.

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Letzte Änderung 24.04.2023

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