Der Telefonapparat gehört zu den meist gebrauchten Kommunikationsmitteln am Arbeitsplatz und wird in der Regel sowohl für geschäftliche als auch für private Zwecke gebraucht. Der Arbeitgeber ist im Zusammenhang mit der Überwachung des Telefonverkehrs gehalten, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers, insbesondere seine Privatsphäre, zu schützen und zu achten.
Erläuterungen des EDÖB