Versicherungsvollmachten werfen oft die Frage der Vereinbarkeit mit dem Datenschutzrecht auf, insbesondere, wenn sie sehr weit gefasst sind.
Rechte der Patientinnen und Patienten mit Blick auf ihre Krankengeschichte
Überprüfung der Wirtschaftlichkeit stationärer Behandlungen und Schutz der Personendaten von Patientinnen und Patienten – unterschiedliche Interessen vereinbaren.
Im medizinischen und paramedizinischen Bereich sind bearbeitete Daten oft besonders schützenswert. Ihre Bekanntgabe unterliegt somit verschiedenen Vorschriften.
Erbringer von medizinischen Leistungen müssen den Versicherten eine Rechnungskopie zustellen. Die Übermittlung kann elektronisch erfolgen.
Antworten auf häufige Fragen zu Datenschutz und Privatsphäre.
Hier finden Sie alle Dokumente des EDÖB zum Download.
Hier erfahren Sie alles zum neuen DSG, das am 01.09.2023 inkraft tritt.