Der EDÖB beaufsichtigt die Anwendung der bundesrechtlichen Datenschutzvorschriften. Dazu hat er ein Merkblatt verfasst, das einen kurzen Überblick über das Instrument der Untersuchung vermittelt. Es fasst die ausführlichen Darlegungen des EDÖB zu den Art. 49-53 DSG zusammen (vgl. Untersuchung von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften durch den EDÖB, Analyse Art. 49ff).
Untersuchung von Datenschutzverstössen
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat als Aufsichtsorgan im Bereich des Datenschutzes sicherzustellen, dass Bundesorgane und Privatpersonen die bundesrechtlichen Datenschutzvorschriften einhalten, das heisst das Bundesgesetz über den Datenschutz vom 25. September 2020 (DSG) wie auch die übrigen Datenschutzvorschriften des Bundes (vgl. Art. 4 Abs. 1 DSG). Zu seiner Aufsichtstätigkeit gehört die Untersuchung von Verstössen gegen die Datenschutzvorschriften (vgl. Art. 49 ff. DSG) und gegebenenfalls die Anordnung von Verwaltungsmassnahmen zur Durchsetzung dieser Vorschriften (vgl. Art. 51 DSG).
Letzte Änderung 10.01.2024