Fernmeldegeheimnis und Überwachung des Fernmeldeverkehrs

 
 

Fernmeldegeheimnis und Überwachung des Fernmeldeverkehrs

Die Bundesverfassung garantiert mit dem Schutz der Privatsphäre auch das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis.

 

Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) sowie die ausführenden Verordnungen dazu bilden die Rechtsgrundlage für die Auswertung des Post- und Fernmeldeverkehrs zur Klärung von schweren Straftaten oder der Suche von Vermissten. Das Gesetz stellt namentlich sicher, dass sich Straftäter den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden nicht dadurch entziehen können, dass sie über das Internet verschlüsselt kommunizieren. Der unabhängige Dienst ÜPF wacht über die rechtskonforme Umsetzung zum Schutz der Privatsphäre der Bevölkerung.

Was ist das Fernmeldegeheimnis?

Artikel 13 der Schweizerischen Bundesverfassung garantiert den Schutz der Privatsphäre. Dazu gehört die Achtung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs (verkürzt ist auch nur vom Fernmeldeverkehr die Rede). Einzelne haben gegenüber dem Staat ein Recht auf Abschirmung der nicht öffentlichen Kommunikation, so dass sie unbeobachtet ihre Meinungen und Gedanken austauschen können. Vor dem Hintergrund des Grundrechts auf Meinungsfreiheit ist es besonders wichtig, den Fernmeldeverkehr ohne staatliche Überwachung ausüben zu können. 

Unter welchen Voraussetzungen kann der Fernmeldeverkehr behördlich überwacht werden?

Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) regelt, unter welchen Bedingungen eine Überwachung möglich ist. Details sind in der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) geregelt.
Eine Überwachung durch eine Behörde darf erfolgen, wenn eine Schweizerische Strafverfolgungsbehörde sie zur Aufklärung von schweren Straftaten gestützt auf die Strafprozessordnung oder der Nachrichtendienst des Bundes zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit nach dem Bundesgesetz über den Nachrichtendienst angeordnet hat. Eine Genehmigung zur Überwachung wird in im BÜPF festgeschriebenen Fällen erteilt. Neben den schweren Straftaten darf eine Überwachung beispielsweise auch bei der Fahndung nach einer rechtskräftig verurteilten Person angeordnet werden. 
Der Dienst ÜPF des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) ist der unabhängige Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Schweiz. Er wacht über die rechtskonforme Umsetzung von Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs zum Schutze der Privatsphäre der Bevölkerung. 


Werde ich über die Überwachung informiert?

Falls die Überwachung zu einer Anklage führt, werden Sie sofort in Kenntnis gesetzt. Kommt es zu keiner Anklage, sind Sie (abgesehen von bestimmten Ausnahmefällen) nachträglich über Grund, Art und Dauer der Überwachung zu informieren. 

Ich habe das Gefühl, mein Telefon werde von Dritten abgehört; was kann ich tun?

Falls Sie begründete Anhaltspunkte haben, Ihr Anschluss werde von unbefugten Dritten abgehört, können Sie gestützt auf 179bis StGB (Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche) Strafanzeige erheben.

Ihre Fernmeldeanbieterin informiert Sie über Abhör- und Eingriffsrisiken, die die Benutzung ihrer Dienste mit sich bringt. Sie bietet oder nennt Ihnen geeignete Hilfsmittel zur Beseitigung dieser Risiken (Art. 87 FDV).

Darf mein Gesprächspartner unser gemeinsames Telefonat aufzeichnen?

Telefongespräche dürfen nur dann von einem Gesprächsteilnehmer aufgezeichnet werden, wenn der andere Gesprächsteilnehmer darüber vorgängig informiert worden ist. Eine Ausnahme bilden Gespräche mit Hilfs-, Rettungs- und Sicherheitsdiensten. Seit dem 1. März 2004 ist in bestimmten Fällen auch das Aufzeichnen von Telefongesprächen im Geschäftsverkehr ohne vorgängige Information zulässig. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.


 

 

Weitere Themen

 

Videoüberwachung in der Nachbarschaft

Meine Nachbarin oder mein Nachbar hat eine Videokamera aufgestellt. Ist dies zulässig? Wie kann ich mich dagegen wehren? Soll ich zur Polizei gehen?

Aufzeichnung von Gesprächen

Wer unzulässig ein Gespräch aufzeichnet, kann neben dem Datenschutzgesetz (DSG) auch gegen das Strafgesetzbuch (StGB) verstossen.


Fragen zum Datenschutz

Schauen Sie in unsere FAQ oder rufen Sie unsere Hotline an.

Infothek

Hier finden Sie alle Dokumente des EDÖB zum Download.

Wichtige Neuerungen

Hier erfahren Sie weiteres über Neuerungen beim Datenschutzgesetz, das am 1.9.2023 in Kraft getreten ist.

Webmaster
Letzte Änderung 24.07.2023

Zum Seitenanfang