Im Rahmen der Ämterkonsultation zur 5. IV-Revision nahmen wir erneut zu datenschutzrechtlichen Fragen Stellung. Der Bundesrat hat die Botschaft sowie den Gesetzestext schliesslich verabschiedet. Die Botschaft ist jedoch aus datenschutzrechtlicher Sicht unbefriedigend. Die 5. IV-Revision ist zur Zeit im Parlament hängig.
Die 5. IV-Revision
Die Umsetzung der 5. IV-Revision
Das revidierte Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) und die zugehörige Verordnung (IVV) sind per 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Eine der wesentlichen Neuerungen ist das Modell der Früherfassung von Invaliditätsfällen. Die Regelung der Anmeldung für Früherkennungsmassnahmen ist aus Sicht des Datenschutzes verbesserungswürdig.