Um abzuschätzen, ob die Fragen, die den an einer Mietwohnung interessierten Personen gestellt werden, zulässig sind oder nicht, muss fallweise geprüft werden, ob die Beschaffung der Daten die Betroffenen in ihrer Persönlichkeit verletzen und ob gegebenenfalls ein Rechtfertigungsgrund vorliegt.
Nachstehend folgt ein Überblick über die grundsätzlich zulässigen Kategorien von persönlichen Informationen, die eine Vermieterin oder ein Vermieter von den Bewerberinnen und Bewerbern für ein Mietobjekt üblicherweise verlanen kann. Die Liste hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sie soll vielmehr diejenigen Angaben abdecken, die in den Anmeldeformularen für ein Mietobjekt im Allgemeinen gemacht werden müssen, und erläutern, inwiefern diese zulässig sind.
Angaben zu den finanziellen Verhältnissen