Informationen zum Anzeigeformular für Dritte

Voraussetzungen für die Einreichung einer Anzeige

Der EDÖB eröffnet von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung gegen ein Bundesorgan oder eine private Person, wenn genügend Anzeichen bestehen, dass eine Datenbearbeitung gegen die Datenschutzvorschriften verstossen könnte. 

Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt Untersuchungen

  • Mit diesem Formular können Sie einen möglichen Verstoss gegen Datenschutzvorschriften anzeigen, wenn Sie nicht persönlich betroffen sind oder anonym bleiben möchten. 
  • Anzeigen sind nur möglich, wenn der Verantwortliche ein Bundesorgan (z.B. Bundesamt oder andere Verwaltungseinheit) oder ein privater Datenbearbeiter (z.B. Unternehmen, Verein, natürliche Person) ist. Beim EDÖB können Sie keine Anzeigen gegen kantonale oder kommunale Organe einreichen. 
  • Soweit es zur Bearbeitung Ihrer Anzeige erforderlich ist, geben wir Ihre Angaben dem verantwortlichen Datenbearbeiter bekannt, z.B. um eine Stellungnahme einzuholen. 
  • Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihre Identität bekanntgeben, haben Sie die Möglichkeit, anonym eine Anzeige zu erstatten. Eine anonyme Anzeige behandeln wir, unabhängig davon ob Sie selbst von der potentiellen Datenschutzverletzung betroffen sind oder nicht, als Anzeige einer nicht betroffenen Person. Auch ohne die Offenlegung Ihrer Identität ist im Einzelfall ein Rückschluss auf Ihre Person allein aufgrund des Sachverhalts nicht auszuschliessen.
  • Damit wir rasch und effektiv prüfen können, ob ein Verstoss gegen die Datenschutzgesetzgebung vorliegt, ist es sinnvoll, wenn Sie uns Beweismittel zur Verfügung stellen. Dazu haben Sie nachfolgend die Möglichkeit, Beilagen hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Beilagen bzw. Beweismittel, soweit erforderlich, dem Verantwortlichen übermitteln. Verzichten Sie deshalb auf Beilagen, die Angaben über Sie oder Dritte enthalten bzw. Rückschlüsse auf Sie oder Dritte zulassen, welche dem Verantwortlichen nicht offengelegt werden dürfen. Ausserdem bitten wir Sie, Personendaten Dritter unkenntlich zu machen, soweit diese für die Bearbeitung Ihrer Anzeige nicht erforderlich sind.

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Letzte Änderung 31.08.2023

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