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Zugang zu amtlichen Dokumenten des EDÖB

Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente einzusehen oder Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. Als Einheit der Bundesverwaltung untersteht auch der EDÖB dem Öffentlichkeitsprinzip:

Um Einsicht in amtliche Dokumente des EDÖB zu erhalten, können Sie nebenstehendes Gesuchsformular benützen.

Bitte wenden Sie sich für den Zugang zu amtlichen Dokumenten anderer Stellen der Bundesverwaltung direkt an diese:

 
 
 
 
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Damit der EDÖB die gewünschten Dokumente ermitteln kann, sollten Sie möglichst viele Angaben darüber machen: (Erstellungs-)Datum oder Zeitraum, Referenz-Nr.; bestimmtes Ereignis; Sachbereich; andere Behörden usw.)

Sie können uns auch vorgängig kontaktieren und Informationen über die verfügbaren Dokumente verlangen.

Alternativ steht Ihnen für Ihr Zugangsgesuch auch ein Musterbrief zur Verfügung (Musterbriefe).

Das Gesuch richten Sie bitte an:

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Feldeggweg 1
CH - 3003 Bern

Bitte beachten Sie: Die übliche Bearbeitungszeit für Ihr Gesuch beträgt 20 Tage.

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Letzte Änderung 11.05.2023

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