Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 29. Juni 2026

Tätigkeitsbericht des EDÖB

Der EDÖB erstattet der Bundesversammlung jährlich Bericht über seine Tätigkeit. Er übermittelt seinen Bericht gleichzeitig dem Bundesrat. Der Bericht wird veröffentlicht (Art. 57 DSG).

Der Bericht deckt für den Bereich Datenschutz jeweils den Zeitraum zwischen 1. April und 31. März des Folgejahres ab. Für den Bereich Öffentlichkeitsprinzip entspricht er dem Kalenderjahr 1. Januar bis 31. Dezember.

Hier finden Sie den aktuellen 33. Tätigkeitsbericht 2025/2026:

Eine gedruckte Version ist beim Bundesamt für Bauten und Logistik (Shop BBL) erhältlich (Art. Nr. 410.033.D).

Medienmitteilung vom 30. Juni 2026:

  • Datenschutz- und Öffentlichkeitsgesetz: Führungskulturen erschweren den Vollzug

    Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) kritisiert Führungskulturen, die systemische Datenschutzrisiken digitaler Grossprojekte übergehen und das Öffentlichkeitsgesetz schwächen, das nach 20 Jahren zahlreiche Geltungslücken aufweist. Dies geht aus dem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2025/26 hervor.

Tätigkeitsberichte - ePaper

Tätigkeitsberichte - PDF