01.03.2019 - Neues Schengen-Datenschutzgesetz in Kraft

Neues Schengen-Datenschutzgesetz in Kraft

01.03.2019 - Aufgrund der vom Parlament beschlossenen Aufspaltung der Revision des Datenschutzgesetzes in zwei Teile ist das Schengen-Datenschutzgesetz (SDSG) am 1. März 2019 in Kraft getreten. Damit wurden die für den Schengen-Acquis notwendigen Anpassungen an das europäische Recht vorgenommen. Es ist als Übergangsgesetz gedacht und enthält verschiedene Neuerungen. Unter anderem erhält der EDÖB im Rahmen der Anwendung des Schengen-Besitzstands in Strafsachen Untersuchungs- und Verfügungskompetenzen.

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Letzte Änderung 21.11.2023

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