10.09.2019 - US-Steuerstreit – Bundesverwaltungsgericht schützt Grundrechte

US-Steuerstreit – Bundesverwaltungsgericht schützt Grundrechte

10.09.2019 - Mit Entscheid vom 3. September 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) die Beschwerde des EDÖB gegen die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) und das Eidg. Finanzdepartement (EFD) gutgeheissen. Das Gericht gelangt in seinem Urteil zum Schluss, dass in der internationalen Steueramtshilfe die vom Amtshilfeersuchen nicht formell betroffenen Personen, deren Namen übermittelt werden sollen, gemäss Steueramtshilfegesetz grundsätzlich vorgängig zu informieren sind.

Das Gericht folgt damit der Empfehlung des EDÖB, dass diese Namen zu schwärzen und das Anhörungsrecht vor der Übermittlung zu gewähren sei. Der Beauftragte begrüsst das Urteil, da es Grundrechte der Bank-Mitarbeitenden und weiterer Drittpersonen schützt. Er erwartet nun, dass die ESTV datenschutzkonforme Lösungen findet.

Die zuständigen Behörden weist das BVGer an, das Urteil umzusetzen und Ausnahmen in geeigneter Form zu regeln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Letzte Änderung 21.11.2023

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